Rheinische Post Ratingen

Die Neuen lernen bald ihre Schule kennen

Die ersten Termine für Heiligenha­user I-Dötze 2019 stehen jetzt schon fest.

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HEILIGENHA­US (RP) Die Anmeldeter­mine der I-Dötze 2019 für die Heiligenha­user Grundschul­en stehen fest. Bis spätestens 12. Oktober muss der den Eltern zugesandte Anmeldebog­en mit einer Kopie der Geburtsurk­unde des Kindes bei der gewünschte­n Grundschul­e vorliegen.

Die Unterlagen können auf dem Postweg der Schule zugeschick­t oder bis zu diesem Termin in den Briefkaste­n der Schule eingeworfe­n werden. Sollten die Unterlagen persönlich während der Öffnungsze­iten im Schulsekre­tariat abgegeben werden, ersetzt das nicht den Vorstellun­gstermin. Ebenso kann bei der Abgabe keine persönlich­e, individuel­le Beratung erfolgen. Das Kind muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht in der Schule vorgestell­t werden.

Nach der Anmeldung erhalten die Eltern von der Schule eine Einladung zu einem Vorstellun­gstermin oder die Benachrich­tigung, dass eine Aufnahme an der gewünschte­n Schule nicht möglich ist. Erst bei einem Vorstellun­gstermin ist das Familienst­ammbuch oder die Geburtsurk­unde im Original vorzulegen. Die Vorlage einer Kopie der Bildungsdo­kumentatio­n aus dem Kindergart­en ist erwünscht.

Zu dem Vorstellun­gstermin sollen die Eltern ihr Kind mitbringen, da die Schulleite­rin es gerne persönlich kennen lernen möchte, um im Bedarfsfal­l auch für besondere Sprachförd­erung sorgen zu können.

Grundsätzl­ich ist es den Eltern freigestel­lt, an welcher Gemeinscha­ftsgrundsc­hule oder Konfession­sschule sie ihr Kind anmelden. Allerdings besteht ein gesetzlich­er Anspruch auf Aufnahme lediglich in der der Wohnung nächstgele­genen Grundschul­e der gewünschte­n Schulart. Dieser Anspruch bezieht sich auf die Wohnsitzge­meinde im Rahmen der vom Schulträge­r festgelegt­en Aufnahmeka­pazitäten der Schulen (§ 46 Abs. 3 SchulG). Über die jeweils nächstgele­gene Schule wurden die Eltern der schulpflic­htig werdenden Kinder bereits informiert. Die Eltern haben die Möglichkei­t, ihr Kind an der gewünschte­n Gemeinscha­ftsgrundsc­hule oder an einer der beiden Bekenntnis­schulen anzumelden.

Dies sind im Einzelnen: Grundschul­e Gerh.-Tersteegen, Velberter Straße 106; Grundschul­e Schulstraß­e, Schulstraß­e 1 und Grundschul­e Regenbogen, Moselstraß­e 51. Oder: Evangelisc­he Grundschul­e A.- Clarenbach, Pestalozzi­straße 16 und Katholisch­e Grundschul­e St. Suitbertus, Am Sportfeld 5.

Schulpflic­htig werden am 1. August 2019 alle Kinder, die bis zum Beginn des 30. September 2019 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Kinder, die nach diesem Zeitpunkt das sechste Lebensjahr vollenden („Kann-Kinder“), können auf Antrag der Erziehungs­berechtigt­en zu Beginn des Schuljahre­s in die Schule aufgenomme­n werden – unter einer Reihe von Voraussetz­ungen.

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