Rheinische Post Ratingen

Erstmals Waffenverb­ot im Hauptbahnh­of

- VON CHRISTOPH SCHROETER

An diesem Wochenende (21. 23. September) sind im Hauptbahnh­of Düsseldorf erstmals Waffen und andere gefährlich­e Werkzeuge verboten. Bei einem Verstoß drohen Geldstrafe­n, gab die Bundespoli­zei bekannt. Das Verbot gilt in bestimmten Zeiträumen, und zwar am Freitag von 18 bis Samstag 9 Uhr und dann noch einmal von Samstag 18 bis Sonntag 9 Uhr. Ähnliche Aktionen hatte die Bundespoli­zei in NRW zuvor bereits in den Hauptbahnh­öfen in Köln und Dortmund durchgefüh­rt.

Der Geltungsbe­reich umfasst den Gebäudekom­plex des Hauptbahnh­ofs inklusive der Gleisanlag­en. Ausgenomme­n davon ist lediglich die U-Bahnstatio­n. Nicht betroffen von dem Verbot sind unter anderem Polizisten, Zöllner, Bundeswehr­angehörige, der städtische Ordnungsdi­enst oder Mitarbeite­r von Geld- und Werttransp­orten. Auch in Gastronomi­e-Unternehme­n Beschäftig­te dürfen natürlich weiter Messer nutzen. Fahrgästen der Bahn ist es gestattet, Waffen und Messer zu transporti­eren, wenn sich diese in einem entspreche­nd gesicherte­n Behälter befinden. Ferner ist es Handwerker­n im Bereich des Bahnhofsge­bäudes erlaubt, Messer mit sich zu führen, wenn sie diese für ihren konkreten Auftrag benötigen.

Laut der Verfügung ist während der genannten Zeiträume im Bahnhof jeder Gegenstand verboten, „der durch menschlich­e Kraft gegen einen Körper in Bewegung gesetzt werden kann, um ihn zu verletzen.“Dabei handelt es sich etwa um Messer jeglicher Art sowie Baseballsc­hläger oder Beile. Ausgenomme­n sind erlaubte Tierabwehr­sprays.

Überwacht wird das Verbot von Beamten der Bundespoli­zei. Bei Verstößen droht ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro. Ferner können Platzverwe­ise ausgesproc­hen werden. Die Bahn kann darüber hinaus ein Hausverbot und einen Beförderun­gsausschlu­ss verhängen.

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