Rheinische Post Ratingen

Besonderhe­iten bei Bieterverf­ahren

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Die große Nachfrage nach Immobilien führt oft dazu, dass sich Interessen­ten beim Kaufpreis überbieten. Manche Käufer werden aus eigener schmerzhaf­ter Erfahrung zu Bietern: Wenn ihnen bei einer vorherigen Immobilie ein anderer Interessen­t zuvor gekommen ist, indem er den Kaufpreis überbot, fangen sie bei der nächsten Wunschimmo­bilie häufig von sich aus an, den Angebotspr­eis zu übertrumpf­en.

Man findet zwei Arten von Bieterverf­ahren. Zum einen gibt es Verkäufer, die von Anfang an ihre vier Wände gegen Gebot verkaufen. Die zweite Variante ist, dass während eines klassische­n Verkaufs auf das Bieterverf­ahren umgeschwen­kt wird, weil das Interesse so groß ist und die Kaufwillig­en von selber beginnen, sich gegenseiti­g zu überbieten. Die beauftragt­en Makler sind hierbei verpflicht­et, dem Verkäufer alle Gebote weiterzule­iten. Denn dieser entscheide­t, wer seine Immobilie bekommt. Das kann sogar so weit führen, dass ein Notartermi­n verschoben werden muss, weil kurz vorher ein bereits vereinbart­er Kaufpreis nochmals überboten wurde. Das sicher geglaubte Traumhaus kann dann an einen andern Interessen­ten gehen. Überhöhte Preise bei Bieterverf­ahren werden allerdings von Banken nicht finanziert. Die Lücke zwischen dem Marktwert einer Immobilie und dem zusätzlich gebotenen Preis muss vom Erwerber mit Eigenmitte­ln ausgeglich­en werden. Wer sich als Käufer an einem Bieterverf­ahren beteiligt, sollte für sich klären, was ihm die Immobilie maximal wert ist und sich in der Gebotsphas­e nicht von Konkurrent­en hochtreibe­n lassen.

Claudia Mylonas Die Autorin ist Finanzieru­ngsspezial­istin bei der Hüttig & Rompf AG in Düsseldorf.

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