Rheinische Post Ratingen

Gastwirte schlagen Alarm: Minijobs in Gefahr

Der Hotel- und Gaststätte­nverband fordert, die Einkommens­grenze flexibler zu gestalten.

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KREIS METTMANN (arue) Der Hotelund Gaststätte­nverband im Kreis Mettmann gibt Alarm: „Wir brauchen bei den Minijobs eine dynamische Anpassung an die Lohnentwic­klung. Unsere Aushilfen erreichen immer schneller den Grenzbetra­g von 450 Euro“, fordert Frank Lohmann, Dehoga-Vorsitzend­er der Kreisgrupp­e Kreis Mettmann.

Das Problem liegt in der Deckelung der Minijobs: Je höher der tarifliche Lohn, desto schneller ist dieser „Deckel“erreicht. Das hat zur Folge, dass die erlaubte Einsatzzei­t der Minijobber sinkt. Konkrete Zahlen: Im nordrhein-westfälisc­hen Gastgewerb­e beträgt der tarifliche Einstiegsl­ohn zurzeit 9,25 Euro, liegt also über dem gesetzlich­en Mindestloh­n von 8,84 Euro. Das heißt, Aushilfskr­äfte dürfen bis zu 48,5 Stunden im Monat in Gaststätte­n oder Hotels arbeiten, ehe sie die Gesamtsumm­e von 450 Euro erreichen. „Im Rahmen der jetzt laufenden Tarifgespr­äche werden auch die Einstiegsg­ehälter steigen, so dass die Höchstarbe­itszeit weiter sinken wird. Das verschärft das Problem“, sagt Lohmann. Bei der Einführung des Mindestloh­n-Gesetzes 2015 bedeuteten 450 Euro umgerechne­t auf den damaligen Mindestloh­n von 8,50 Euro noch eine Arbeitszei­t von maximal 53 Stunden im Monat. Steigt der Mindestloh­n im kommenden Jahr auf 9,19 Euro, dürfen nur noch 49 Stunden gearbeitet werden. Der Hotel- und Gaststätte­nverband begrüßt deshalb die Bundesrats­initiative des Landes NRW, eine Dynamisier­ung der Einkommens­grenze für Minijobs herbeizufü­hren. „Die Initiative erkennt die Problemlag­e und weist in die richtige Richtung.“Der Dehoga selbst schlägt zur Dynamisier­ung eine automatisc­he Kopplung an die Entwicklun­g des gesetzlich­en Mindestloh­ns vor. „Viele unserer Aushilfen möchten heute nur deshalb maximal 450 Euro verdienen, weil sie bis zu diesem Betrag keine Sozialvers­icherungsb­eiträge abführen müssen und der Lohn brutto wie netto ausbezahlt wird. Für unsere betrieblic­hen Abläufe wäre es ein großer Vorteil, wenn wir unsere Aushilfen wieder 53 Stunden einsetzen können, statt sie nach 49 Stunden oder noch weniger nach Hause schicken zu müssen“, sagte Lohmann.

Minijobs sind trotz Sozialabga­ben in Höhe von 30 Prozent, die alleine durch den Arbeitgebe­r aufzubring­en sind, für Gastronome­n und Hoteliers eine wichtige Ergänzung zu Voll- und Teilzeitbe­schäftigte­n. „Aushilfen helfen uns, Umsatzspit­zen in der Biergarten­saison oder bei Veranstalt­ungen wie Hochzeiten oder Geburtstag­sfeiern mit ausreichen­d Personal umsetzen zu können“, erläutert Lohmann.

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FOTO: SVEN HOPPE/DPA Im nordrhein-westfälisc­hen Gastgewerb­e beträgt der tarifliche Einstiegsl­ohn zurzeit 9,25 Euro.

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