Gastwirte schlagen Alarm: Minijobs in Gefahr
Der Hotel- und Gaststättenverband fordert, die Einkommensgrenze flexibler zu gestalten.
KREIS METTMANN (arue) Der Hotelund Gaststättenverband im Kreis Mettmann gibt Alarm: „Wir brauchen bei den Minijobs eine dynamische Anpassung an die Lohnentwicklung. Unsere Aushilfen erreichen immer schneller den Grenzbetrag von 450 Euro“, fordert Frank Lohmann, Dehoga-Vorsitzender der Kreisgruppe Kreis Mettmann.
Das Problem liegt in der Deckelung der Minijobs: Je höher der tarifliche Lohn, desto schneller ist dieser „Deckel“erreicht. Das hat zur Folge, dass die erlaubte Einsatzzeit der Minijobber sinkt. Konkrete Zahlen: Im nordrhein-westfälischen Gastgewerbe beträgt der tarifliche Einstiegslohn zurzeit 9,25 Euro, liegt also über dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro. Das heißt, Aushilfskräfte dürfen bis zu 48,5 Stunden im Monat in Gaststätten oder Hotels arbeiten, ehe sie die Gesamtsumme von 450 Euro erreichen. „Im Rahmen der jetzt laufenden Tarifgespräche werden auch die Einstiegsgehälter steigen, so dass die Höchstarbeitszeit weiter sinken wird. Das verschärft das Problem“, sagt Lohmann. Bei der Einführung des Mindestlohn-Gesetzes 2015 bedeuteten 450 Euro umgerechnet auf den damaligen Mindestlohn von 8,50 Euro noch eine Arbeitszeit von maximal 53 Stunden im Monat. Steigt der Mindestlohn im kommenden Jahr auf 9,19 Euro, dürfen nur noch 49 Stunden gearbeitet werden. Der Hotel- und Gaststättenverband begrüßt deshalb die Bundesratsinitiative des Landes NRW, eine Dynamisierung der Einkommensgrenze für Minijobs herbeizuführen. „Die Initiative erkennt die Problemlage und weist in die richtige Richtung.“Der Dehoga selbst schlägt zur Dynamisierung eine automatische Kopplung an die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns vor. „Viele unserer Aushilfen möchten heute nur deshalb maximal 450 Euro verdienen, weil sie bis zu diesem Betrag keine Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen und der Lohn brutto wie netto ausbezahlt wird. Für unsere betrieblichen Abläufe wäre es ein großer Vorteil, wenn wir unsere Aushilfen wieder 53 Stunden einsetzen können, statt sie nach 49 Stunden oder noch weniger nach Hause schicken zu müssen“, sagte Lohmann.
Minijobs sind trotz Sozialabgaben in Höhe von 30 Prozent, die alleine durch den Arbeitgeber aufzubringen sind, für Gastronomen und Hoteliers eine wichtige Ergänzung zu Voll- und Teilzeitbeschäftigten. „Aushilfen helfen uns, Umsatzspitzen in der Biergartensaison oder bei Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern mit ausreichend Personal umsetzen zu können“, erläutert Lohmann.