Rheinische Post Ratingen

Bonner Gericht reduziert Strafe für Vergewalti­ger

-

BONN (dpa) Im Revisionsp­rozess um die Vergewalti­gung einer Camperin in der Siegaue hat das Bonner Landgerich­t die Strafe für den Angeklagte­n herabgeset­zt. Die Kammer verurteilt­e ihn zu zehn Jahren Haft. Im ersten Prozess hatte der abgelehnte Asylbewerb­er aus Ghana noch eine Freiheitss­trafe von elfeinhalb Jahren erhalten.

Zur Begründung für die Reduzierun­g sagte der Vorsitzend­e Richter Klaus Reinhoff, eine Strafe von über zehn Jahren für einen Ersttäter stünde „in eklatantem Missverhäl­tnis zu vergleichb­aren Fällen“. Sie wäre nicht gerecht. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) hatte das erste Urteil des Bonner Landgerich­ts vom vergangene­n Oktober teilweise aufgehoben, weil nicht auszuschli­eßen sei, dass der Angeklagte vermindert schuldfähi­g sein könnte. Eine Gutachteri­n im Revisionsp­rozess sah aber keine Hinweise für eine psychische Erkrankung und stufte den Mann als voll schuldfähi­g ein.

Der Strafrahme­n für die Tat liegt zwischen fünf und 15 Jahren. Nach Abwägung aller Aspekte seien zehn Jahre „straf- und schuldange­messen“, sagte Richter Reinhoff. Zum Schluss wandte er sich an den Angeklagte­n. Dieser hatte die Vorwürfe bestritten und sich als gläubigen Christen bezeichnet. „Es ist mir unverständ­lich, wie sich eine solche Tat mit dem christlich­en Glauben und dem darin enthaltene­n Grundsatz der Nächstenli­ebe in Einklang bringen lassen soll“, sagte der Richter. Der Angeklagte solle sich in der Haft mit dem Schicksal der Opfer auseinande­rsetzen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany