Rheinische Post Ratingen

Städte pochen auf neue Verfassung

Rechnungsh­of kritisiert Grundgeset­zänderung bei Bildung und Wohnungsba­u.

-

BERLIN (mar) Der Bund soll Ländern und Kommunen künftig bei Schulsanie­rungen, sozialem Wohnungsba­u und beim öffentlich­en Nahverkehr mit deutlich mehr Bundesmitt­eln unter die Arme greifen, doch die dafür nötige Grundgeset­zänderung sorgt zunehmend für Streit. Der Bundesrech­nungshof (BRH) kritisiert in einer Stellungna­hme für den Haushaltsa­usschuss des Bundestags, mit der Verfassung­sänderung greife der Bund tief in die Kernkompet­enz der Länder ein. Über die Verwendung seiner Mittel habe er zu wenig Kontrolle. Zudem könnten die Länder eigene Investitio­nsanstreng­ungen zurückfahr­en, wenn sie durch Bundesmitt­el ersetzt würden. Die Kommunen wiesen die Kritik umgehend zurück.

Die Grundgeset­zänderung sollen Bundestag und Bundesrat noch in diesem Jahr mit Zwei-Drittel-Mehrheiten billigen. Das Ziel: Künftig soll der Bund nicht mehr nur finanzschw­achen, sondern allen Kommunen finanziell helfen dürfen, was die Verfassung derzeit noch ausschließ­t. Denn für Bildung, sozialen Wohnungsba­u und Nahverkehr sind prinzipiel­l die Länder zuständig.

Die Kritik des Rechnungsh­ofes teile der Städtetag nicht, sagte dessen Hauptgesch­äftsführer Helmut Dedy. „Die Städte brauchen diese Grundgeset­zänderung, damit Schulsanie­rungen und die digitale Ausstattun­g von Schulen schneller realisiert werden können. Und der Bund muss sich auch weiter für den sozialen Wohnungsba­u engagieren“, sagte Dedy. Der BRH fordert dagegen, die Grundgeset­zänderung abzublasen oder zumindest anders zu formuliere­n. Der BRH halte es „für zwingend erforderli­ch, das Kriterium der Zusätzlich­keit für Finanzhilf­en in das Grundgeset­z aufzunehme­n“, heißt es. Er befürchtet zudem, dass die Länder künftig weitergehe­nde Forderunge­n an den Bund herantrage­n werden, damit die von ihm mitfinanzi­erte Infrastruk­tur auch genutzt werden könne. Beispiel: Wenn der Bund für die Digitalisi­erung der Schulen sorgt, wird dafür künftig auch ein IT- und Wartungs-Management nötig sein, für das Länder und Kommunen wiederum frisches Bundesgeld beanspruch­en könnten.

„Wenn es Mittel des Bundes geben soll, dann muss klar sein, dass diese zusätzlich sind, also On Top zu den Ländermitt­eln“, sagte BRH-Präsident Kay Scheller.

Bund muss sich weiter für sozialen Wohnungsba­u engagieren“Helmut Dedy Hauptgesch­äftsführer des Städtetags

Newspapers in German

Newspapers from Germany