Städte pochen auf neue Verfassung
Rechnungshof kritisiert Grundgesetzänderung bei Bildung und Wohnungsbau.
BERLIN (mar) Der Bund soll Ländern und Kommunen künftig bei Schulsanierungen, sozialem Wohnungsbau und beim öffentlichen Nahverkehr mit deutlich mehr Bundesmitteln unter die Arme greifen, doch die dafür nötige Grundgesetzänderung sorgt zunehmend für Streit. Der Bundesrechnungshof (BRH) kritisiert in einer Stellungnahme für den Haushaltsausschuss des Bundestags, mit der Verfassungsänderung greife der Bund tief in die Kernkompetenz der Länder ein. Über die Verwendung seiner Mittel habe er zu wenig Kontrolle. Zudem könnten die Länder eigene Investitionsanstrengungen zurückfahren, wenn sie durch Bundesmittel ersetzt würden. Die Kommunen wiesen die Kritik umgehend zurück.
Die Grundgesetzänderung sollen Bundestag und Bundesrat noch in diesem Jahr mit Zwei-Drittel-Mehrheiten billigen. Das Ziel: Künftig soll der Bund nicht mehr nur finanzschwachen, sondern allen Kommunen finanziell helfen dürfen, was die Verfassung derzeit noch ausschließt. Denn für Bildung, sozialen Wohnungsbau und Nahverkehr sind prinzipiell die Länder zuständig.
Die Kritik des Rechnungshofes teile der Städtetag nicht, sagte dessen Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy. „Die Städte brauchen diese Grundgesetzänderung, damit Schulsanierungen und die digitale Ausstattung von Schulen schneller realisiert werden können. Und der Bund muss sich auch weiter für den sozialen Wohnungsbau engagieren“, sagte Dedy. Der BRH fordert dagegen, die Grundgesetzänderung abzublasen oder zumindest anders zu formulieren. Der BRH halte es „für zwingend erforderlich, das Kriterium der Zusätzlichkeit für Finanzhilfen in das Grundgesetz aufzunehmen“, heißt es. Er befürchtet zudem, dass die Länder künftig weitergehende Forderungen an den Bund herantragen werden, damit die von ihm mitfinanzierte Infrastruktur auch genutzt werden könne. Beispiel: Wenn der Bund für die Digitalisierung der Schulen sorgt, wird dafür künftig auch ein IT- und Wartungs-Management nötig sein, für das Länder und Kommunen wiederum frisches Bundesgeld beanspruchen könnten.
„Wenn es Mittel des Bundes geben soll, dann muss klar sein, dass diese zusätzlich sind, also On Top zu den Ländermitteln“, sagte BRH-Präsident Kay Scheller.
Bund muss sich weiter für sozialen Wohnungsbau engagieren“Helmut Dedy Hauptgeschäftsführer des Städtetags