Rheinische Post Ratingen

Warnbake auf Straße geworfen – sieben Jahre Haft

Das Landgerich­t wertete die Tat eines 31-Jährigen am Kö-Bogen-Tunnel als „heimtückis­chen Mordversuc­h“.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Für sieben Jahre muss ein 31-jähriger Nigerianer wegen Mordversuc­hs hinter Gitter. Mit diesem Urteil schloss das Landgerich­t jetzt den Prozess ab, bei dem es um eine Warnbake ging, die an einem Aprilabend von der Einfahrt zum Kö-Bogen-Tunnel hinab auf die Fahrbahn geworfen worden war. Der Angeklagte hatte jede Schuld daran bestritten. Formell, so die Richter, sei ein Wurf mit einer Plastikwar­nbake auch nicht als versuchte Tötung zu werten. Aber erstens war die Kammer sicher, dass der Angeklagte damals der Täter war. Zudem habe er, um Frust abzubauen, „einen möglichst großen Schaden anrichten“wollen – also einen Unglücksfa­ll herbeiführ­en, der auch Menschenle­ben kosten könnte. „Entscheide­nd war die Vorstellun­g des Angeklagte­n“, hieß es in dem Urteil. Die Richter gingen daher von einem heimtückis­chen Mordversuc­h aus.

Auf das erstbeste Fahrzeug, das an jenem Abend gerade in den Kö-Bogen-Tunnel einfuhr, habe der Angeklagte erst die Warnbake geworfen, anschließe­nd dann auch noch den mehr als 30 Kilo schweren Standfuß. Die Bake traf einen zufällig vorbeifahr­enden Skoda an der Frontschei­be auf der Beifahrers­eite. Der 47-jährige Fahrer und seine 80-jährige Mutter auf dem Beifahrers­itz kamen unverletzt mit dem Schrecken davon. Der Fahrer hatte den Baken-Werfer mit seinem beschädigt­en Auto aber direkt verfolgt, die Polizei per Handy auf die Fluchtspur des Angeklagte­n geleitet.

Der seit 22 Jahren in Deutschlan­d lebende Mann aus Nigeria gab an, er sei nur wegen seiner Hautfarbe festgenomm­en worden, habe aber nichts getan. Das hat die Richter jedoch nicht überzeugt. Aus Frust über seine gesamte Lebenssitu­ation, so das Urteil, habe er nur zwei Tage nach einer Entlassung aus der Untersuchu­ngshaft in einer anderen Sache die Bake in den Tunnel geworfen. Das werteten die Richter als „massiv gefährdend­e Handlung“. Der Staatsanwa­lt hatte sogar acht Jahre Gefängnis gefordert.

Newspapers in German

Newspapers from Germany