Altstadt-Schläger muss 500.000 Euro zahlen
(wuk) Eine halbe Million Euro Schmerzensgeld muss ein 24-jähriger Altstadt-Schläger jetzt seinem Opfer zahlen, das seit einem Faustschlag vom Mai 2017 im Wachkoma liegt. So hat gestern das Landgericht über den Fall geurteilt – und den Täter wegen schwerer Körperverletzung obendrein zu sechs Jahren Haft verurteilt.
In einer Mainacht 2017 waren Angeklagter und Opfer erstmals aufeinander getroffen. Nachdem sie in den frühen Morgenstunden eine Altstadt-Disko verlassen hatten, soll die Ex-Freundin des Angeklagten behauptet haben, einer der anderen Gäste habe ihr ans Gesäß gefasst. Der 24-Jährige streckte daraufhin den 30-jährigen Software-Manager mit einem Faustschlag nieder. Das Opfer schlug ungebremst mit dem Kopf aufs Pflaster, erlitt beidseitige Hirnblutungen, liegt seitdem im Wachkoma. Die Geburt seines Sohnes nur wenige Monate später hat das Opfer nicht bewusst miterlebt.
Der Angeklagte hatte beteuert, er habe nach der Beschwerde seiner Ex-Freundin „reflexartig zugeschlagen“. Dass der Kontrahent so schwer verletzt werden würde, habe er weder beabsichtigt, noch geahnt. Die Richter stellten fest, dass Altstadt-Schlägereien meist glimpflich enden und die Schläger Glück haben. „Das hatten Sie nicht“, so der Vorsitzende Richter. Anhand von Videoaufzeichnungen lasse sich feststellen, dass der 24-Jährige nicht „reflexartig“gehandelt habe, sondern zielstrebig auf das Opfer zugegangen sei, sich dabei noch die Ärmel hochgekrempelt habe. Laut Urteil wollte er das Opfer „gezielt bestrafen“. Dabei blieb unklar, ob der Software-Manager die Frau überhaupt berührt hatte.
Neben dem Schmerzensgeld soll der Angeklagte daher auch alle künftigen Behandlungskosten für den 30-Jährigen zahlen.