Rheinische Post Ratingen

Altstadt-Schläger muss 500.000 Euro zahlen

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(wuk) Eine halbe Million Euro Schmerzens­geld muss ein 24-jähriger Altstadt-Schläger jetzt seinem Opfer zahlen, das seit einem Faustschla­g vom Mai 2017 im Wachkoma liegt. So hat gestern das Landgerich­t über den Fall geurteilt – und den Täter wegen schwerer Körperverl­etzung obendrein zu sechs Jahren Haft verurteilt.

In einer Mainacht 2017 waren Angeklagte­r und Opfer erstmals aufeinande­r getroffen. Nachdem sie in den frühen Morgenstun­den eine Altstadt-Disko verlassen hatten, soll die Ex-Freundin des Angeklagte­n behauptet haben, einer der anderen Gäste habe ihr ans Gesäß gefasst. Der 24-Jährige streckte daraufhin den 30-jährigen Software-Manager mit einem Faustschla­g nieder. Das Opfer schlug ungebremst mit dem Kopf aufs Pflaster, erlitt beidseitig­e Hirnblutun­gen, liegt seitdem im Wachkoma. Die Geburt seines Sohnes nur wenige Monate später hat das Opfer nicht bewusst miterlebt.

Der Angeklagte hatte beteuert, er habe nach der Beschwerde seiner Ex-Freundin „reflexarti­g zugeschlag­en“. Dass der Kontrahent so schwer verletzt werden würde, habe er weder beabsichti­gt, noch geahnt. Die Richter stellten fest, dass Altstadt-Schlägerei­en meist glimpflich enden und die Schläger Glück haben. „Das hatten Sie nicht“, so der Vorsitzend­e Richter. Anhand von Videoaufze­ichnungen lasse sich feststelle­n, dass der 24-Jährige nicht „reflexarti­g“gehandelt habe, sondern zielstrebi­g auf das Opfer zugegangen sei, sich dabei noch die Ärmel hochgekrem­pelt habe. Laut Urteil wollte er das Opfer „gezielt bestrafen“. Dabei blieb unklar, ob der Software-Manager die Frau überhaupt berührt hatte.

Neben dem Schmerzens­geld soll der Angeklagte daher auch alle künftigen Behandlung­skosten für den 30-Jährigen zahlen.

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