Rheinische Post Ratingen

Unwirksame Klauseln

In mehr als 19 Millionen Mietverträ­gen stecken Regelungen, die eindeutig gegen das Gesetz verstoßen.

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(tmn) Neun von zehn aller in Deutschlan­d abgeschlos­senen Mietverträ­ge enthalten unwirksame Vertragskl­auseln. Das schätzt zumindest der Deutsche Mieterbund (DMB). In mehr als 19 Millionen Mietverträ­gen steckten somit Regelungen, die eindeutig gegen das Gesetz verstoßen oder die laut Rechtsprec­hung Mieter übermäßig benachteil­igen und deshalb unwirksam sind. Dazu gehören laut DMB oft Vereinbaru­ngen zu Schönheits­reparature­n und Renovierun­gen. Daneben sind viele Mietvertra­gsangaben zur Wohnungsgr­öße falsch, Fragen der Tierhaltun­g, der Kündigungs­fristen oder der Mieterrech­te unwirksam geregelt.

Probleme gebe es nicht nur bei selbst geschriebe­nen Mietverträ­gen. Auch in Formularmi­etverträge­n von Hauseigent­ümerverein­en, Maklern oder Wohnungsun­ternehmen seien viele unwirksame Regelungen festgeschr­ieben. Das gilt auch dann, wenn sich diese Verträge „Mustermiet­vertrag“oder „Einheitsmi­etvertrag“nennen. Ist eine Vertragskl­ausel unwirksam, tritt an ihre Stelle die gesetzlich­e Regelung, zum Beispiel die des Bürgerlich­en Gesetzbuch­es.

Bevor Mieter einen Vertrag unterschre­iben, sollten sie sich beraten lassen, ob die Vereinbaru­ngen wirksam sind oder nicht. Spätestens aber, wenn der Vermieter spezielle Rechte aus dem Vertrag ableitet, muss dieser geprüft werden, empfiehlt der Deutsche Mieterbund.

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