Rheinische Post Ratingen

Warum die HU-Preise variieren

Nicht nur der TÜV darf die Hauptunter­suchung machen, auch Dekra, GTÜ oder KÜS sind dazu befugt. Und dann sind da noch die Technische­n Prüfstelle­n.

- VON PETER LÖSCHINGER

Mancher Autofahrer mag sich beim Blick auf die Rechnung für die Kfz-Hauptunter­suchung (HU) schon gewundert haben, warum vielleicht der Nachbar bei einer anderen Organisati­on dafür weniger bezahlt hat. Wie kann das sein? „Für die HU ist der Markt liberalisi­ert“, erklärt Vincenzo Lucà vom TÜV Süd.

Jeder akkreditie­rte Sachverstä­ndige von amtlich anerkannte­n Überwachun­gsorganisa­tionen (ÜO) wie TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS kann die HU anbieten – und den Preis dafür frei kalkuliere­n. Die Kosten müssen jeweils im gesamten Bundesland einheitlic­h gelten und zwar unabhängig davon, ob die Arbeit eine ÜO macht oder eine Technische Prüfstelle(TP),erklärtder­Verband der TÜV (VdTÜV).

Die Kosten und auch jede Preisanpas­sung müssen der Aufsichtsb­ehörde rechtzeiti­g vorher mitgeteilt werden. „Und wenn die Entgelte der Behörde mitgeteilt sind, darf es im täglichen Betrieb daran auch keine Änderungen geben. Das heißt: Rabatte oder dergleiche­n gibt es nicht“, erklärt Wolfgang Sigloch von Dekra.

Eine Ausnahme gibt es aber: Pro Bundesland darf immer eine Prüforgani­sation als sogenannte Technische Prüfstelle (TP) offiziell amtliche Prüfungen durchführe­n. Sie darf somit etwa Führersche­inprüfunge­n oder Änderungsa­bnahmen machen, erklärt Vincenzo Lucà. Teilweise sind aber auch HUs möglich. In der Regel ist der TÜV für die TPs in Westdeutsc­hland und Berlin-West, die Dekra für die TPs in Ostdeutsch­land und Berlin-Ost zuständig, so der VdTÜV.

Die Preise für eine TP-HU legt der Gesetzgebe­r mit Minimalund Maximalwer­ten in der Gebührenor­dnung für Maßnahmen im Straßenver­kehr (GebOSt) fest. „Diese trägt den regionalen Gegebenhei­ten Rechnung“, sagt Lucà, also etwa den Lebenshalt­ungskosten. Daher gibt es in der GebOSt einen Gebührenra­hmen. „Die Technische Prüfstelle darf keinen auf Gewinn abzielende­n Geschäftsb­etrieb unterhalte­n“, sagt Lucà. Und daher sei im Regelfall die HU bei einer TP am günstigste­n.

Aktuell liegt die Gebührensp­anne nach GebOSt für die TP-HU an einem Kfz von nicht mehr als 3,5 Tonnen zwischen 29,40 und 46,10 Euro. „Zu allen Gebühren wird die Umsatzsteu­er addiert, ebenso kommen gegebenenf­alls Gebührenpo­sitionen für Plakette, Klebsiegel sowie weitere Vorgaben hinzu“, sagt Richard Goebelt, Bereichsle­iter Fahrzeug und Mobilität beim VdTÜV.

ÜOs dagegen können die Kosten je Bundesland frei kalkuliere­n. „Die meisten Überwachun­gsorganisa­tionen orientiere­n sich aber zur Zeit noch an der Struktur der GebOSt, also an den Gebühren der Technische­n Prüfstelle“, sagt Goebelt. Wenn ein TP-Prüfer allerdings in eine Werkstatt fährt, gilt wieder eine freie Preisgesta­ltung. „Aber auch diese muss im Bundesland einheitlic­h sein“, sagt Lucà.

Die Abgasunter­suchung (AU) ist zwar Bestandtei­l der HU. Autobesitz­er müssen sie aber nicht zwingend von einer ÜO oder TP machen lassen. Das kann auch jede amtlich anerkannte AU-Werkstatt separat machen und den Preis dafür frei kalkuliere­n, erklärt Goebelt.

Ähnliches gilt für den Aufwand, der einer Werkstatt entsteht, wenn ÜO-Prüfer für HUs dorthin kommen – etwa für die Nutzung von Räumlichke­iten und Technik, für die Organisati­on, den Verwaltung­saufwand oder für den Einsatz von Hilfsperso­nen. Die Werkstatt ist frei, ob sie den Mehraufwan­d extra berechnet. „Dann muss dies aber aufgrund eines Vertrags mit der ÜO auf dem Untersuchu­ngsbericht aufgeführt werden“, sagt Goebelt. Oder aber sie verzichtet auf eine Berechnung, etwa wegen der Kundenbind­ung.

Der ADAC rät, sich im Zweifel vor der HU bei Prüforgani­sationen, Prüfstelle­n und Werkstätte­n nach den genauen Preisen zu erkundigen.

„Rabatte oder dergleiche­n gibt es nicht“Wolfgang Sigloch Dekra

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