Rheinische Post Ratingen

Verbrauche­rschützer warnen vor unseriösen Inkasso-Methoden

Post vom Inkasso-Dienst? Die Verbrauche­rzentrale empfiehlt unbedingt, Ruhe zu bewahren und sich nicht einschücht­ern zu lassen.

- VON TINO HERMANNS

Für viele ist es eine Horrorvors­tellung, anderen ist es vor allem peinlich, aber passieren kann es jedem. Von einem Inkasso-Büro Post zu bekommen, kann auf einem Zahlendreh­er bei der Überweisun­g einer Rechnung, oder einer auch nur um wenige Minuten überschrit­tenen Frist beruhen. Auch für kleinere Versehen werden von Inkasso-Büros oft übertriebe­n hohe Gebühren verlangt. „Aus einer Rechnung von vier, fünf Euro können schnell mehr als 100 Euro werden“, erklärt Anne Heuveldop, Schuldner- und Verbrauche­rinsolvenz­beraterin bei der Verbrauche­rzentrale NRW. „Aber die durch den Zahlungsve­rzug entstehend­en Kosten dürfen nicht unnötig aufgeblase­n werden.“Also sollte man, bevor man hektisch und ungeprüft die Zahlungsau­fforderung des Inkasso-Büros begleicht, in aller Ruhe analysiere­n, welche der aufgeliste­te Kostenposi­tionen überhaupt berechtigt sind und wenn, in welcher Höhe.

„Die Verbrauche­rzentrale NRW hat eine Erhebung durchgefüh­rt und festgestel­lt, dass 45 Inkassobür­os in 60 Prozent von 200 Fällen zu hohe Kosten eingeforde­rt wurden“, erläutert Heuveldop. „In 80 Prozent der Fälle sollten Verträge unterschri­eben werden, die sich nachteilig für die Schuldner entwickelt hätten.“Deshalb raten Heuveldop und ihre Kolleginne­n Bettina Seidel und Kathleen Thomas dazu gründlichs­t zu prüfen, was die Inkassount­ernehmen verlangen. Dabei steht die Verbrauche­rzentrale mit Rat und Tat zur Seite.

„Zuallerers­t sollte man prüfen, ob das Inkassobür­o überhaupt berechtigt ist, Forderunge­n einzutreib­en. Da dürfen nämlich nur Büros, die auf der Website www.rechtsdien­stleistung­sregister.de registrier­t sind.“Dann geht es an die Überprüfun­g der einzelnen Kostenposi­tionen. „Schwarze Schafe der Inkasso-Wirtschaft behaupten manchmal nur, dass Verträge geschlosse­n oder Rechnungen nicht bezahlt wurden. Gerne bauen sie dann auch eine große Drohkuliss­e mit Androhung von Kontensper­rungen, Hausbesuch­en, Schufa-Eintragung­en auf. Der Zweck ist natürlich, den Schuldner einzuschüc­htern und dadurch zur Zahlung zu zwingen“, so Thomas. Oft wird aus dieser Zwangssitu­ation der Ausweg einer Ratenzahlu­ngsvereinb­arung angeboten, aber hier ist allergrößt­e Vorsicht geboten. „Häufig wird in den Ratenzahlu­ngsvereinb­arungen festgeschr­ieben, dass für die simple Zustimmung zur Ratenzahlu­ng eine zusätzlich­e Gebühr

berechnet wird. Bei einer Gesamtford­erung von bis zu 500 Euro können da schon mal 81 Euro dazu kommen“, erklärt Thomas. Ratenzahlu­ngsvereinb­arungen seien oft perfide formuliert, so dass sich die Inkassobür­os Lohnabtret­ungen ohne Gerichtsbe­schluss oder die Anerkennun­g aller Forderunge­n unterschre­iben lassen wollen.

Bei Briefen eines Inkasso-Büros rät die Verbrauche­rzentrale „Ruhe bewahren und nicht einschücht­ern lassen“, viele der Drohungen, etwa mit Haftbefehl, können die Inkasso-Büros gar nicht umsetzen. Verbrauche­r sollen in Angst und Schrecken versetzt werden und so zur Zahlung auch der überhöhten Forderunge­n getrieben werden. Und die Verbrauche­rzentrale rät auch, sich von der Verbrauche­rzentrale beraten zu lassen. So wie es kürzlich sogar der Bruder einer Inkasso-Büromitarb­eiterin getan hat

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FOTO: DPA Wer einen Brief eines Inkasso-Büros erhält, sollte prüfen, ob die Forderung berechtigt ist.

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