Rheinische Post Ratingen

Auto-Versicheru­ng will nicht zahlen

Ein Paar soll die erste Prämie noch nicht bezahlt haben, als es einen Unfall baute.

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(wuk) Darf eine Versicheru­ng ihre Rechnungen auch per E-Mail versenden statt mit der Briefpost? Das hat das Landgerich­t auf Klage einer Kfz-Versicheru­ng zu klären. Der Konzern will von einem jungen Elternpaar rund 9000 Euro einklagen, weil der erste Versicheru­ngsbeitrag noch nicht bezahlt war, als es mit dem neuen Auto schon einen Unfall gab. Die junge Mutter gibt aber an, sie habe den Anhang einer E-Mail der Versicheru­ng nicht öffnen können – und habe die Rechnung damit formell gar nicht erhalten.

Im Juni 2016 hatte sich das Ehepaar einen VW-Bus gegönnt und online beim Konzern haftpflich­tversicher­t. Anfang August jedoch habe sich der Bus selbststän­dig gemacht, sei in Angermund von einem Bürgerstei­g gerollt und gegen eine Oberklasse-Limousine geprallt. Den Schaden von 9000 Euro hat die Haftpflich­tversicher­ung beglichen, fordert das Geld nun aber von dem Ehepaar zurück. Dabei trug die Frau vor, sie habe „damit gerechnet, dass die Rechnung mit der Briefpost kommt“. Der Konzern habe ihr zwar etliche Nachrichte­n in ihr elektronis­ches Postfach geschickt. Aber als sie versucht habe, den E-Mail-Anhang auszudruck­en, „kam nur ein leeres Blatt dabei heraus“, so ihr Anwalt Georg Heusler. Laut Dokumentat­ion war das angehängte Dokument 21 Mal angeklickt worden, so der Versicheru­ngsanwalt. „Das lag wohl daran, dass es sich nicht öffnen ließ“, so die Frau weiter.

Als sechs Tage nach dem Unfall die Mahnung der Versicheru­ng kam (per Briefpost), wurde die Prämie von dem Paar sofort gezahlt. Ob das nun dazu führen kann, dass die Eheleute den Unfallscha­den selbst zahlen müssen, ist offen. Fraglich ist aus Sicht des Paares ja, ob die Versicheru­ng ihre Rechnung per E-Mail verschicke­n durfte. Der Versicheru­ngs-Anwalt kündigte an, er könne durch Sachverstä­ndigen-Gutachten beweisen, ob die elektronis­ch verschickt­e Rechnung doch geöffnet und gelesen wurde. Bevor es dazu kommt, wollen beide Seiten jetzt noch einmal nach Kompromiss­en suchen. Scheitert das, gibt’s am 7.November ein Urteil.

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