Rheinische Post Ratingen

Taxidemo: Polizei prüft Strafanzei­ge

Es geht um die Frage, ob die Protestakt­ion am Montag „spontan“gestartet war.

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(sg) Der Protest mehrerer hundert Taxifahrer, die am Montagmitt­ag mit einer Demonstrat­ion gegen den Konkurrent­en Uber den Verkehr in der Düsseldorf­er Innenstadt lahmlegten, könnte ein juristisch­es Nachspiel haben. Die Polizei lässt derzeit prüfen, ob die Aktion anmeldepfl­ichtig gewesen ist. Falls ja, hätten die Taxler eine Straftat gegen des Versammlun­gsgesetz begangen.

Das im Grundgeset­z garantiert­e Versammlun­gsrecht ist ein hohes Gut in Deutschlan­d. Demos müssen deshalb nicht genehmigt – wohl aber 48 Stunden vor Beginn bei der zuständige­n Behörde angemeldet werden. Zur Anmeldung gehört auch die Benennung eines Versammlun­gsleiters, der in der Regel mit der Polizei auch über Wegführung, Zeiten und andere organisato­rische Dinge verhandelt.

Spontane Demos wären demnach gar nicht möglich, sind aber nach der Rechtsprec­hung dann erlaubt, wenn die Kundgebung auf ein aktuelles Ereignis reagiert, das soeben stattgefun­den hat. Dabei kann es schon aufgrund der Sopontanei­tät auch keinen Verantwort­lichen geben. In der Regel, heißt es bei der Düsseldorf­er Polizei, verständig­e man sich aber auch bei Spontandem­os mit den Organisato­ren.

Juristen zweifeln, ob die Taxidemo am Montag den Vorschrift­en entsprach. Schließlic­h sei Konkurrent Uber nicht erst seit Montagmorg­en unterwegs. Gegen wen sich eine etwaige Strafanzei­ge wegen Verstoßes gegen das Versammlun­gsgesetz richten könnte, wird derzeit ebenfalls geprüft, heißt es im Präsidium.

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F.: PFW Die Demo der Taxifahrer legte am Montag den Stadtverke­hr lahm.

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