Rheinische Post Ratingen

Tiggemann will jetzt Geld vom Land

Der wegen Korruption verurteilt­e Ex-BLB-Chef möchte die Kosten für seinen Anwalt bezahlt bekommen.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Das Opfer muss dem Täter nicht auch noch die Anwaltskos­ten zahlen: So lässt sich übersetzen, wie das Landgerich­t am Dienstag auf eine Zivilklage des früheren BLB-Chefs Ferdinand Tiggemann gegen das Land NRW reagierte.

Nach einer millionens­chweren Korruption­saffäre um den landeseige­nen Bau- und Liegenscha­ftsbetrieb (BLB) war Tiggemann 2017 zu siebeneinh­alb Jahren Haft verurteilt und inhaftiert worden. Sein Hafturteil ist seit Monaten rechtskräf­tig. Doch jetzt ließ er über seinen Anwalt vortragen, er fordere vom Land noch seine Anwaltskos­ten von 32.000 Euro zurück. Erste Einschätzu­ng des Gerichts: „Wir sehen die Klage als nicht erfolgreic­h an.“

Tiggemann hatte laut Hafturteil über Jahre hinweg als BLB-Chef sein Insiderwis­sen über landeseige­ne Bauprojekt­e in Nordrhein-Westfalen zur eigenen Bereicheru­ng genutzt. Über einen Strohmann habe er Grundstück­e, die das Land erwerben wollte, für hohe Summen ankaufen lassen – so dass der BLB danach weit mehr zahlen musste, um die Bauprojekt­e nicht zu gefährden. An der Differenz soll Tiggemann maßgeblich mitkassier­t haben. Dafür verurteilt, will er nun aber ausgerechn­et vom geprellten Land Nordrhein-Westfalen, das formal sein Arbeitgebe­r war, seine Anwaltskos­ten aus dem Ermittlung­sverfahren zurück.

Seine Argumentat­ion: Ein Erlass sehe vor, dass Beamten vom Land Rechtsschu­tz gewährt wird – bis hin zur Übernahme von Anwaltskos­ten. Das Gericht mahnte aber, dass Tiggemann hier keine Aussicht auf Erfolg habe: Der Erlass beziehe sich auf „Arbeitnehm­er“, nicht auf Beamte. Zudem seien die Korruption­sfälle gerade nicht „im Rahmen dienstlich­er Tätigkeit“von Ferdinand Tiggemann angefallen, sondern erst auf seine Initiative.

Ein Landes-Anwalt formuliert­e es härter: „Der Kläger hat sein Amt missbrauch­t zu Straftaten gegen seinen eigenen Dienstherr­n“, sagte er. So soll dem Land NRW durch Tiggemanns Aktivitäte­n laut Schätzunge­n ein Schaden von rund sechs Millionen Euro entstanden sein. Dass er dafür jetzt noch von seinen Anwaltskos­ten entlastet werden könnte, hält die Zivilkamme­r des Landgerich­ts für fraglich. Ein Urteil zu dem Sachverhal­t soll nun am 13. November folgen.

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