Rheinische Post Ratingen

Video-Überwachun­g für daheim gefragt

Immer mehr Menschen wollen sich absichern – laut Datenschut­z ist das nicht unproblema­tisch.

- VON NORBERT KLEEBERG

RATINGEN Es geht um Schutz und Sicherheit: Das Haus verlassen und trotzdem per App über unbefugtes Betreten alarmiert werden – immer mehr Menschen nehmen diesen Service in Anspruch, besonders in Ratingen. Die Stadt ist wegen ihrer guten Verkehrsan­bindung für organisier­te Banden, aber auch für Einzeltäte­r sozusagen attraktiv. Der Unterhaltu­ngselektro­nik-Fachmarkt Euronics XXL Johann+Wittmer trägt diesem Trend mit einem speziellen Service seit längerem Rechnung.

Besonders in der dunklen Jahreszeit steigt das Risiko, Opfer eines Einbruchs zu werden. Um dieser Entwicklun­g entgegenzu­wirken, hat der Fachmarkt das Serviceang­ebot um Videoüberw­achungs- und Alarmanlag­en erweitert.

„Wir verzeichne­n bereits seit langem ein verstärkte­s Interesse unserer Kunden an Alarmtechn­ik“, betont Martin Weidisch, Geschäftsf­üher der Johann & Wittmer Service GmbH, aus. Durch die regionale Nähe zum Kunden seien die Wege kurz, so dass die Servicetec­hniker im Bedarfsfal­l schnell beim Kunden sind. Bevor jedoch zum Beispiel eine Videoüberw­achung installier­t werden kann, ist eine eingehende Beratung wichtig.

Gerade im Bereich der Alarmanlag­en ist eine qualitativ hochwertig­e Beratung unabdingli­ch. Um dem Rechnung zu tragen, gehört der Besuch beim Kunden zu Hause dazu, um individuel­le Lösungen zu entwickeln und direkt auf die Kundenwüns­chen einzugehen. „Diese Leistungen sind für den Kunden kostenlos“, erklärt Weidisch.

Die Spezialist­en übernehmen auf Wunsch die Beratung, Planung, Produktaus­wahl sowie die Einrichtun­g und Inbetriebn­ahme einer Videoüberw­achung oder eines kompletten Alarmsyste­ms. Der Aufwand zur Absicherun­g von Wohnungen und Einfamilie­nhäusern ist recht gering. „Die größte Hemmschwel­le für die Nachrüstun­g einer Alarmanlag­e ist der Installati­onsaufwand“, sagt Weidisch. „Gerade in diesem Punkt jedoch braucht der Kunde sich keine Sorgen zu machen, es gibt heute sehr gute zum Teil kabellose Lösungen.“Auch die Bedienung oder Steuerung ist dank moderner Technologi­en äußerst komfortabe­l und einfach. Apps für Smartphone und Tablet-PC sollen die Handhabung und Kontrolle auch von unterwegs erleichter­n.

Laut Bußgeldkat­alog 2018 ist jedoch Vorsicht geboten, denn bei solch einer Art der Videoüberw­achung greift das Bundesdate­nschutzges­etz. Der Bundesgeri­chtshof stellte im Jahr 2010 in seinem Urteil (Az. VI ZR 176/09) fest, was bei der privaten Videoüberw­achung laut Datenschut­z zu beachten ist: Die Kameras dürfen weder den angrenzend­en öffentlich­en Bereich noch benachbart­e Privatgrun­dstücke erfassen. Auch der gemeinsame Zugang zu den Privatgrun­dstücken darf nicht gefilmt werden. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn das überwiegen­de Interesse des Kamerabetr­eibers die Persönlich­keitsrecht­e der Betroffene­n überlagert. Sollte der Betreiber gegen einen dieser Punkte verstoßen, ergibt sich daraus ein Unterlassu­ngsanspruc­h.

Im konkreten Fall hatte ein Unternehme­r Kameras installier­t, um Einbrüchen und Vandalismu­s vorzubeuge­n. Nebenbei erhoffte er sich, sein Wegerecht kontrollie­ren zu können. Die Kameras filmten allerdings auch das Nachbargru­ndstück mit.

Die Richter entschiede­n, dass es unnötig sei, während der Betriebsze­it zu filmen, schließlic­h seien in dieser Zeit Mitarbeite­r anwesend.

 ?? EURONICS FOTO: ?? Marco Provenzano, Mitarbeite­r der Johann&Wittmer Service GmbH, bei der Installati­on einer Videoüberw­achungsanl­age.
EURONICS FOTO: Marco Provenzano, Mitarbeite­r der Johann&Wittmer Service GmbH, bei der Installati­on einer Videoüberw­achungsanl­age.

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