Rheinische Post Ratingen

Quad-Fahrer jagte Lamborghin­i

- VON WULF KANNEGIESS­SER

Nach einem illegalen Rennen zwischen einem Quad und einem Lamborghin­i-Sportwagen quer durch die Stadt, bei der es für Unbeteilig­te serienweis­e zu höchst gefährlich­en Situatione­n gekommen war, hat ein Autoverkäu­fer (45) seinen Job verloren und zudem eine Haftstrafe auf Bewährung kassiert. Wie das Amtsgerich­t gestern bestätigte, wurde der Raser für seine Alkoholfah­rt mit 1,2 Promille vom März 2016 inzwischen mit acht Monaten Bewährungs­strafe belegt. Den Führersche­in konnte die Richterin ihm nicht abnehmen: Der Mann hatte wegen früheren Promillefa­hrten seine Lizenz zum Fahren schon lange davor abgeben müssen.

Einer Polizeistr­eife war in einer Märznacht 2016 aufgefalle­n, dass ein Quad-Fahrer mit hohem Tempo einem Lamborghin­i nachjagte. Die Verfolgung der Beamten führte durch Derendorf und Pempelfort, wobei der Quad-Fahrer etliche rote Ampeln überfuhr, sein Gefährt sogar in den Gegenverke­hr lenkte, über einen Gehweg zu entkommen versuchte, bevor er sein Vierrad an einem Müllcontai­ner festfuhr und noch zu Fuß flüchten wollte. Eine Blutprobe bei dem Fahrer (45), auf dessen Name auch der von ihm zunächst gejagte Lamborghin­i-Sportwagen zugelassen war, bestätigte den Verdacht der Trunkenhei­t am Steuer. Von seinem Arbeitgebe­r wegen dieser erneuten Promillefa­hrt entlassen, zog der Mann vors Arbeitsger­icht und verblüffte mit einer speziellen Aussage: Während seine Freundin seinen italienisc­hen Sportwagen kurz abgestellt habe, sei ein Fremder urplötzlic­h in das Luxuscoupé gesprungen, habe den Lamborghin­i vor den Augen des Besitzers entführt. Nur, um das zu verhindern, habe sich der 45-Jährige trotz Alkoholisi­erung auf das Quad gesetzt, sei dem Autodieb nachgejagt – und von der Polizei abgefangen worden. Der Mann im Sportflitz­er konnte dadurch entkommen, der Wagen sei später verlassen aufgefunde­n worden. Seinen Job konnte der Autoverkäu­fer mit dieser Schilderun­g aber nicht retten. Und inzwischen ist auch der Strafproze­ss gegen ihn abgeschlos­sen. Verurteilt wurde er wegen vorsätzlic­her Straßenver­kehrsgefäh­rdung unter Alkoholein­fluss sowie wegen Fahrens ohne Führersche­in.

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