Quad-Fahrer jagte Lamborghini
Nach einem illegalen Rennen zwischen einem Quad und einem Lamborghini-Sportwagen quer durch die Stadt, bei der es für Unbeteiligte serienweise zu höchst gefährlichen Situationen gekommen war, hat ein Autoverkäufer (45) seinen Job verloren und zudem eine Haftstrafe auf Bewährung kassiert. Wie das Amtsgericht gestern bestätigte, wurde der Raser für seine Alkoholfahrt mit 1,2 Promille vom März 2016 inzwischen mit acht Monaten Bewährungsstrafe belegt. Den Führerschein konnte die Richterin ihm nicht abnehmen: Der Mann hatte wegen früheren Promillefahrten seine Lizenz zum Fahren schon lange davor abgeben müssen.
Einer Polizeistreife war in einer Märznacht 2016 aufgefallen, dass ein Quad-Fahrer mit hohem Tempo einem Lamborghini nachjagte. Die Verfolgung der Beamten führte durch Derendorf und Pempelfort, wobei der Quad-Fahrer etliche rote Ampeln überfuhr, sein Gefährt sogar in den Gegenverkehr lenkte, über einen Gehweg zu entkommen versuchte, bevor er sein Vierrad an einem Müllcontainer festfuhr und noch zu Fuß flüchten wollte. Eine Blutprobe bei dem Fahrer (45), auf dessen Name auch der von ihm zunächst gejagte Lamborghini-Sportwagen zugelassen war, bestätigte den Verdacht der Trunkenheit am Steuer. Von seinem Arbeitgeber wegen dieser erneuten Promillefahrt entlassen, zog der Mann vors Arbeitsgericht und verblüffte mit einer speziellen Aussage: Während seine Freundin seinen italienischen Sportwagen kurz abgestellt habe, sei ein Fremder urplötzlich in das Luxuscoupé gesprungen, habe den Lamborghini vor den Augen des Besitzers entführt. Nur, um das zu verhindern, habe sich der 45-Jährige trotz Alkoholisierung auf das Quad gesetzt, sei dem Autodieb nachgejagt – und von der Polizei abgefangen worden. Der Mann im Sportflitzer konnte dadurch entkommen, der Wagen sei später verlassen aufgefunden worden. Seinen Job konnte der Autoverkäufer mit dieser Schilderung aber nicht retten. Und inzwischen ist auch der Strafprozess gegen ihn abgeschlossen. Verurteilt wurde er wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss sowie wegen Fahrens ohne Führerschein.