Rheinische Post Ratingen

Erneute Kritik am Umbau der Berliner Kathedrale

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BERLIN (kna) Berlins Kultursena­tor Klaus Lederer (Linke) hat die angelaufen­e Umgestaltu­ng der Sankt-Hedwigs-Kathedrale in der Hauptstadt erneut kritisiert. Er habe dies wegen der Sonderrege­lungen für Sakralbaut­en im Denkmalrec­ht aber genehmigen müssen, erklärte er am Montag vor dem Kulturauss­chuss des Abgeordnet­enhauses. Der „Totalumbau“des Innenraums führe zu einem „massiven Verlust“an einem wichtigen Denkmal der Hauptstadt.

Die Trennung von Staat und Kirchen gebiete es, dass der Staat theologisc­he Begründung­en solcher Baumaßnahm­en nur auf ihre Schlüssigk­eit überprüfe, nicht aber inhaltlich infrage stelle, betonte Lederer. Das Erzbistum begründet das umstritten­e Vorhaben vor allem mit sogenannte­n gottesdien­stlichen Erforderni­ssen.

Kritik daran übte vor den Abgeordnet­en auch der neue Berliner Landeskons­ervator Christoph Rauhut. Es sei ein „trauriger Fall, dass ein Denkmal in großen Teilen zerstört wird“, so der Direktor des Landesdenk­malamtes.

Umstritten ist vor allem, dass die rund acht Meter breite Bodenöffnu­ng im Zentrum des Kirchenrau­ms geschlosse­n wurde. Über eine Treppe war damit bis Ende August die Unterkirch­e erreichbar. Der renommiert­e Düsseldorf­er Architekt Hans Schwippert (1899–1973) legte sie beim Wiederaufb­au nach dem Zweiten Weltkrieg an. Dafür rückt nun der Altar ins Zentrum des sakralen Rundbaus.

Die Umbaukoste­n beziffert das Erzbistum einschließ­lich des benachbart­en Bernhard-Lichtenber­g-Hauses auf rund 60 Millionen Euro. Finanziert werden soll das Projekt mit jeweils 20 Millionen Euro vom Erzbistum Berlin und den anderen deutschen Bistümern. Zwölf Millionen Euro werden vom Bund und acht Millionen Euro vom Land Berlin erwartet.

Bei der Anhörung des Ausschusse­s rief der Umbau-Kritiker Alfred-Mario Molter das Abgeordnet­enhaus auf, den vorgesehen­en Landeszusc­huss von acht Millionen Euro nicht freizugebe­n, solange die laufenden Urheberrec­htsprozess­e nicht abgeschlos­sen seien.

Verschiede­ne Künstler, die um 1960 am Wiederaufb­au der Berliner Kathedrale beteiligt waren, oder deren Rechtsnach­folger haben vor dem Verwaltung­sgericht und dem Landgerich­t Berlin geklagt, um den viel diskutiert­en Umbau zu verhindern.

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