Die National-Bank Vermögenstreuhand bietet ihren Mandanten zahlreiche Dienstleistungen rund um den Vermögensschutz, das Stiftungs-Management, die Vermögensübertragung und die Nachlassverwaltung an.
Wer im Laufe seines Lebens ein Vermögen aufgebaut hat, möchte dieses in der Regel auch für seine Kinder und Enkel oder für einen anderen Zweck über seine eigene Lebenszeit hinaus bewahren. Doch je größer und komplexer das Vermögen, desto umfassender auch die Fragestellungen – mit einer ordentlichen Vermögensverwaltung zur Erhaltung des Kapitals bei gleichzeitigen kleinen Renditechancen und einem Testament ist es da nicht getan.
„Um diesen Anforderungen von Vermögenden professionell begegnen zu können, verstehen wir uns als unabhängiger Partner in allen Vermögensangelegenheiten und übernehmen Verantwortung für die Sicherung und Fortentwicklung des uns anvertrauten Vermögens. Dafür setzen wir alle notwendigen Instrumente ein, von Family-Office-Dienstleistungen bis zur Stiftungserrichtung und -verwaltung“, sagt Marc Nilles, Vorsitzender der Geschäftsführung der National-Bank Vermögenstreuhand aus Essen.
Die Tochter der Privatbank National-Bank ist seit Jahren in der Betreuung großer Vermögen und Familien positioniert und ergänzt als Kompetenzzentrum in den Bereichen Finanzplanung einschließlich der privaten und unternehmerischen Nachfolgeplanung, Vermögenssteuerung und Controlling, Stiftungsberatung, Testamentsvollstreckung sowie Nachlassabwicklung die Expertise des Mutterhauses in Vermögensverwaltung, Finanzierung und allen anderen relevanten Bankgeschäften.
Marc Nilles weiß aus der Praxis, dass der Vermögensschutz vielen Vermögenseigentümern besonders wichtig ist. Daher konzentriert sich die National-Bank Vermögenstreuhand auf Dienstleistungen, die für den Vermögensschutz wichtig sind. Dazu gehört zum Beispiel das Vermögens-Reporting. „Wir überprüfen dabei, ob die individuelle Anlagestrategie des Mandanten wirklich von den beauftragten Vermögensverwaltern auch eingehalten wird und wie die einzelnen Investments hinsichtlich Rendite und Risiko aufgestellt sind. Bei Abweichungen oder besonderen Vorgaben der Mandanten stellen wir sicher, dass die notwendigen Anpassungen im Vermögens-Management angestoßen werden“, erläutert Marc Nilles.
Um diese Prüfungshandlungen dauerhaft auf höchstem Niveau durchführen zu können, setzen die Spezialisten der National-Bank Vermögenstreuhand auch das Vermögens-Reporting ein. Darunter versteht man die kontinuierliche Berichterstattung und Transparenz bei der Vermögensanlage und -entwicklung.
Diese Erkenntnisse und der umfassende Überblick sind für das Verständnis der Vermögensentwicklung entscheidend. Konkret bedeutet das: Alle relevanten Geschäftsvorfälle werden durch das Vermögens-Reporting lückenlos erfasst und verbucht, sodass diese im Detail nachvollziehbar sind. Wertveränderungen jedes einzelnen Vermögensgegenstandes werden stichtagsbezogen dargestellt.
„Genauso wichtig ist vielen Vermögenden auch, mit ihrem Geld Gutes zu tun. Dafür bieten wir über unser eigenes Stiftungs-Office alle Leistungen rund um die Stiftungserrichtung, das Stiftungs-Management und die strategische Vermögensplanung für Stiftungen an“, betont der Geschäftsführer. Im Mittelpunkt stehen dabei steuerlich begünstigte, also gemeinnützige Stiftungen, die karitative oder gesellschaftliche Zwecke verfolgen. „Stiftungen haben immer auch eine rechtliche und strategische Komponente. Für Dienstleistungen, die Rechtsanwälten oder Steuerberatern vorbehalten sind, vermitteln wir unseren Mandanten Kontakte zu entsprechenden Experten. Ebenso sind wir auf Wunsch bei der Suche nach geeigneten Persönlichkeiten für Stiftungsgremien, Leitungs- oder Verwaltungsaufgaben behilflich.“
Bei der Vermögensübertragung sind die Experten der Vermögenstreuhand sehr frühzeitig an der Seite ihrer Mandanten – und vertreten deren Interessen auch nach dem Tod. Die National-Bank-Tochter erstellt zum Beispiel das persönliche Notfallkonzept für die Mandanten, in dem alle Maßnahmen und Dokumente gesammelt werden, die notwendig sind, damit die Familie bei schwerer Krankheit, Unfall oder Tod handlungsfähig bleibt.
Ebenso übernehmen die Berater die Testamentsvollstreckung im Erbfall für eine optimale Nachlassabwicklung, bei Bedarf auch im Rahmen einer Dauertestamentsvollstreckung. „Damit stellen wir sicher, dass der Wille des Erblassers durchgesetzt wird, und wir tragen dazu bei, Erb- und Familienstreitigkeiten zu reduzieren oder zu vermeiden“, erläutert Marc Nilles.