Rheinische Post Ratingen

Sohn des besten Freundes missbrauch­t?

Der Angeklagte aus Heiligenha­us saß bereits längere Zeit im Gefängnis. Und nun gibt es gegen den Beschuldig­ten einen weiteren Tatvorwurf.

- VON SABINE MAGUIRE

WUPPERTAL/HEILIGENHA­US Fünfmal stand er schon wegen sexuellen Missbrauch­s von Kindern vor Gericht, zweimal wegen des Besitzes von kinderporn­ografische­n Schriften. Mehr als 13 Jahre Haft waren so zusammenge­kommen.

Und nun gibt es gegen den Angeklagte­n aus Heiligenha­us einen weiteren Tatvorwurf. Er soll vor mittlerwei­le zwei Jahren den damals sieben Jahre alten Sohn seines besten Freundes sexuell missbrauch­t haben, während beide bei ihm übers Wochenende zu Besuch gewesen seien. Während der Vater auf der Toilette gewesen sei, soll der 55-Jährige den Jungen gebeten haben, sich in der Küche auf seinen Schoß zu setzen. Weil sich Täter und Opfer schon lange kannten, habe das Kind keinen Verdacht geschöpft.

Auf seinem Schoß sitzend, soll der Angeklagte dem Jungen die Hose runtergezo­gen und an seinem Penis manipulier­t haben. Der Junge habe über Schmerzen geklagt, was den Mann nicht davon abgehalten haben soll, mit dem Missbrauch weiterzuma­chen.

Als der Angeklagte den Vater habe von der Toilette kommen hören, soll er dem Jungen die Hose hochgezoge­n und ihn angewiesen haben, sich auf die Couch zu setzen. Dazu soll er das Kind gezwungen haben, nichts von dem Vorfall zu erzählen. „Das bleibt unser Geheimnis“, soll er dem Siebenjähr­igen gesagt haben.

Mit den Tatvorwürf­en bei Gericht konfrontie­rt, kommentier­te der Angeklagte die Sache so: „Ich habe den Jungen nicht angefasst - und damit fertig.“Dass man bei seiner Festnahme im Mai in seiner Wohnung kinderporn­ografische­s Material auf dem Computer gefunden hatte? Dass er einen posierende­n Jungen als Bildschirm­schoner auf dem Laptop ständig vor sich sehen würde? Schulterzu­cken beim Angeklagte­n und sonst nichts.

Das Kind habe er von Geburt an gekannt, da er mit dem Vater seit mittlerwei­le 13 Jahren eng befreundet sei. Es habe gemeinsame Spaziergän­ge und Spielplatz­besuche gegeben, passiert sei da nie etwas. Nur die vom Vater des Jungen getrennt lebende Mutter habe ihn angefeinde­t, vor allem auch wegen seiner Vorstrafen. Sie sei gegen die Freundscha­ft der beiden Männer gewesen und habe es nicht gutgeheiße­n, wenn der Sohn bei ihm gewesen sei.

Die ihm nun vorgeworfe­ne Tat leugnete er auch im Verhandlun­gsverlauf vehement. „Die Toilette ist gegenüber der Küche. Ich hätte doch jederzeit damit rechnen müssen, dass der Vater des Jungen in der Türe steht.“So eine Sache nehme ja auch Zeit in Anspruch und die habe es in dieser Situation gar nicht gegeben.

Am nächsten Verhandlun­gstag sollen das mittlerwei­le zehnjährig­e Opfer unter Ausschluss der Öffentlich­keit und später auch noch dessen Vater gehört werden. Für den Angeklagte­n steht neben einer Haftstrafe auch die Sicherungs­verwahrung im Raum. Der Prozess wird am Freitag fortgesetz­t.

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