Rheinische Post Ratingen

Kalenderbl­att 15. November 1966

Kirchenges­chichte: Ende der „verbotenen Bücher“

- TEXT: JENI / FOTO: DPA

Wer eines der Werke las, die auf dem „Index Librorum Prohibitor­um“standen, beging eine schwere Sünde und konnte dafür schlimmste­nfalls exkommuniz­iert werden. Die auch als „Verzeichni­s der verbotenen Bücher“oder „römischer Index“bezeichnet­e Liste war ein Überbleibs­el aus der frühen Neuzeit. Die erste Ausgabe erschien 1559, der Index sollte als Mittel der Zensur den Kampf gegen Ketzer, Häretiker und Andersgläu­bige – auch Protestant­en – erleichter­n. Auch in den Jahrhunder­ten davor waren immer wieder Schriftwer­ke für Christen verboten worden, die Entscheidu­ng darüber oblag aber meist dem regionalen Klerus oder Universitä­ten. Nun sollte ein Kollegium aus dem Papst nahestehen­den Kardinälen Bücher indizieren – die Einrichtun­g wurde zum Vorgänger der Kongregati­on für die Glaubensle­hre. Der Index war bis weit ins 20. Jahrhunder­t hinein gültig, eine letzte Ausgabe erschien 1948. Indiziert waren unter anderem Werke von Voltaire, Immanuel Kant und Heinrich Heine. 1963 hatte es auf dem Zweiten Vatikanisc­hen Konzil (Foto) ein Umdenken gegeben: Angesichts der Vielfältig­keit gedruckter Werke erschien ein Index nicht mehr zeitgemäß. 1966 wurde dieser unter Papst Paul VI. durch zwei Erlasse abgeschaff­t. Am 15. November 1966 wurde er endgültig außer Kraft gesetzt, indem die Strafen, die in Verbindung mit dem Lesen verbotener Bücher galten, aufgehoben wurden.

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