Rheinische Post Ratingen

Polizisten angefahren – 3,5 Jahre Gefängnis

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(wuk) Als schwere, lebensbedr­ohliche Straftat hat das Amtsgerich­t den Angriff eines 24-jährigen Autofahrer­s auf einen Polizisten geahndet. Der junge Mann sollte Ende April frühmorgen­s am Ständehaus via Verkehrsko­ntrolle überprüft werden, gab aber Gas, fuhr auf einen der Polizisten zu, der sich nur durch einen Sprung zur Seite retten konnte. Der Angeklagte wollte das nun verharmlos­en und auf seinen Alkoholund Drogenkons­um schieben. Doch die Richter schickten ihn für dreieinhal­b Jahre hinter Gitter.

Anfangs stand der 24-Jährige sogar unter Verdacht eines Mordversuc­hs. Angeklagt wurde er nun aber lediglich wegen gefährlich­en Eingriffs in den Straßenver­kehr, Fahrens ohne Fahrerlaub­nis, Unfallfluc­ht und einer extremen Art des Widerstand­s – da er den Polizisten „in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheit­sschädigun­g“gebracht habe. Über seinen Anwalt ließ er vortragen, er habe mit dem Wagen seiner Freundin nicht auf den Polizisten draufgehal­ten, sondern sei bewusst vorbeigefa­hren. Warum er nicht gestoppt hat, wie der uniformier­te Beamte mit Leuchtwest­e und Haltekelle signalisie­rt hatte, erklärte er so: Er sei nach einer Altstadtfe­ier am Tag vor seinem 24.Geburtstag wegen einer teils noch offenen Jugendstra­fe von fünfeinhal­b Jahren Haft „auf der Flucht“gewesen.

Im Vorbeifahr­en hatte er mit dem Auto noch die Hand des Polizisten touchiert, den Beamten leicht verletzt, bevor er mit hohem Tempo via Kniebrücke davongeras­t war. Kurz danach konnte der 24-Jährige aber festgenomm­en und in U-Haft gebracht werden. Mit dem Urteil entsprach das Gericht dem Antrag des Staatsanwa­lts. Anhaltspun­kte dafür, dass der Angeklagte durch Alkoholund Kokainkons­um nur eingeschrä­nkt schuldfähi­g gewesen wäre, sahen die Richter nicht. Der Verteidige­r des 24-Jährigen hat gegen das Haft-Urteil bereits Berufung angekündig­t.

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