Rheinische Post Ratingen

Gerichtspr­ozess um einen Schluck Wodka

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(wuk) Nachdem er einem ertappten Wodka-Dieb zur Versöhnung einen Schluck gönnte, muss ein Student jetzt 900 Euro zahlen. Angeklagt war er beim Amtsgerich­t wegen gefährlich­er Körperverl­etzung – weil er dem Flaschen-Dieb (25) bei dem Versöhnung­s-Schluck von unten gegen die Flasche geschlagen und ihm so eine Ecke eines Schneideza­hns herausgesc­hlagen haben sollte.

Der Student gab sich in seiner Aussage arglos: Ja, er habe im Februar 2018 in einer Disko ein so genanntes „Wodka-Schiff“bestellt, also eine Schale mit Eis, einer Flasche Wodka und verschiede­nen Säften zum Mixen. Doch kaum habe er sich kurz für Erinnerung­sfotos abgewandt, habe der 25-Jährige die Wodka-Flasche stibitzt. Als er zur Rede gestellt wurde, gab er dem Studenten die Flasche gleich zurück. Der Student gab an, dem Dieb einen Versöhnung­sschluck angeboten zu haben. Er habe ihn aber nicht aus der Flasche trinken lassen, sagte er, sondern ihm extra einen Strohhalm gereicht. Von einem Schlag gegen die Flasche und einem abgebroche­nen Zahn wisse er nichts: „Da war nix!“

Das schilderte der 25-Jährige ganz anders – und der Richter hätte noch etliche Zeugen vorladen können. Um sich das zu ersparen, stimmte der Student einer anderen Lösung zu: Sein Verfahren wurde „wegen geringer Schuld“eingestell­t – unter der Auflage, dass er dem 25-Jährigen 900 Euro zahlt.

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