Brandstiftung: Flüchtling muss sich vor Gericht verantworten
DÜSSELDORF/RATINGEN Es gab mehrere durch Feuer zersprungene Fenster im dritten Stock und rußverschmierte Brandspuren die Fassade hinauf: Der achtstöckige Industriebau in der Daniel-Goldbach-Straße, der zur Asylbewerber-Unterkunft umgebaut worden war, entkam am 27. Juli nur knapp einer Katastrophe. Noch schlimmer sah es innen aus: Mehrere Behelfswohnungen waren durch den Brand zerstört, ganze Etagen durch Ruß und Rauchgase unbewohnbar geworden. Nur der feuerhemmende Ausbau und der Rauchmelder mit direktem Kontakt zur Feuerwehr hatten Schlimmeres verhindert in dieser Nacht.
Hinzu kam die sofortige und durch den Sicherheitsdienst gut organisierte Evakuierung der fast 150 anwesenden Bewohner – darunter viele Familien mit Kindern. Das Zimmer, in dem das Feuer gelegt worden war, sowie unmittelbar angrenzende Teile des Gebäudes waren nicht mehr bewohnbar. Die rund 30 betroffenen Bewohner konnten schnell in anderen, nicht genutzten Räumlichkeiten der Einrichtung untergebracht werden.
Ausgebrochen war der Brand in der Unterkunft eines 23-jährigen Irakers, die er alleine bewohnen musste, weil er häufig Probleme mit den Mitbewohnern gehabt haben soll. Fast zeitgleich mit dem Alarm hatte der Mann das Gebäude verlassen, so hatte es zumindest der Wachdienst eingetragen. Als er Stunden später zurückkehrte, nahm ihn die Polizei sofort fest. Denn da war schon klar, dass die Flammen in seinem Wohnbereich ihren Ursprung hatten und von dort in die Nachbarwohnungen übergesprungen waren. Das bestätigte nun auch der Sachverständige vor dem Düsseldorfer Landgericht, wo die Brandstiftung derzeit verhandelt wird. Es sei von Vorteil gewesen, dass es in der Unterkunft keine elektrischen Geräte oder Heizungen gegeben habe, die für eine Entzündung in Frage gekommen wären. Vielmehr sei es zweifelsfrei eine offene Flamme gewesen, mit der ein Matratzenstapel angezündet worden war. Zusätzliche Nahrung hätten die Flammen durch obenauf liegende Kleidungsstücke bekommen.
Gab es Motive für die Brandstiftung? Bereits im April war der Iraker, der über Norwegen nach Europa geflüchtet war, nach einem Selbstmordversuch in ein Ratinger Krankenhaus zwangseingewiesen worden. Schon in Norwegen sei bekannt gewesen, dass er an schweren Depressionen litt und tablettensüchtig war. In Ratingen angekommen, soll der Angeklagte wohl während einer Entzugsbehandlung damit gedroht haben, dass er das Haus anzünden wolle, wenn er diese Tabletten nicht mehr bekomme. Gegen diese Aussagen des Leiters der psychiatrischen Krankenstation wehrte sich der Anwalt des Irakers mit Hinweis auf dessen ärztliche Schweigepflicht. Ein Geständnis hat der Iraker noch nicht abgelegt.