Einwanderungsgesetz bringt viel Bürokratie
Die Regierung hat die Regelungen zur Beschäftigung ausländischer Fachkräfte mit Details überfrachtet.
BERLIN Die deutsche Wirtschaft hat die Bundesregierung aufgefordert, das geplante Fachkräfte-Einwanderungsgesetz für die Arbeitgeber einfacher zu gestalten. „Ein gutes Fachkräfteeinwanderungsgesetz mit klaren, verständlichen Regelungen und zugleich unbürokratischen Prozessen ist dringend erforderlich“, sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), Achim Dercks. „Das Verfahren vom Visumsantrag über die Anerkennung von Qualifikationen bis zum Aufenthaltstitel sollte durch digitale Lösungen unterstützt werden“, sagte Dercks. Die Idee, pro Bundesland eine zentrale Ausländerbehörde einzurichten, sei sinnvoll. „Das erleichtert den Prozess für Unternehmen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen müssen im Zweifel die Verfahren ohne viel Aufwand nutzen können“, sagte der DIHK-Experte. „Weitere Informationspflichten, wie etwa die Benachrichtigung der Ausländerbehörde, wenn die Beschäftigung beendet wurde, wären eine unnötige Zusatzlast für die Betriebe.“
Die Regierung hatte in dieser Woche die so genannte Ressortabstimmung über das Gesetz eingeleitet. Es soll am 19. Dezember vom Kabinett gebilligt werden. Die zuständigen Ministerien rechnen mit einem Inkrafttreten frühestens im April 2019, da die parlamentarischen Beratungen noch Zeit beanspruchen. Im Kern zielt das Gesetz darauf, Deutschland für Nicht-EU-Ausländer mit einer Berufsausbildung attraktiver zu machen. Bisher hatte sich die Einwanderungspolitik nur auf Fachkräfte mit akademischer Ausbildung konzentriert. Da in den kommenden Jahren immer mehr Beschäftigte der geburtenstarken 1960-er Jahrgänge in Rente gehen werden, droht der Fachkräftemangel zur Wachstumsbremse in Deutschland zu werden.
Dass die Regierung den Arbeitsmarkt nun stärker auch für nichtakademische ausländische Fachkräfte öffnet, begrüßt die Wirtschaft. Vor allem der geplante Wegfall der Vorrangprüfung wird als Erleichterung empfunden. Künftig soll die Bundesagentur für Arbeit nicht mehr prüfen müssen, ob nicht auch ein Inländer für einen Job infrage käme, wenn ein Unternehmen eine ausländische Fachkraft einstellen will. Zudem wird die Weiterbeschäftigung von abgelehnten Asylbewerbern und Geduldeten erleichtert. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer forderte auf dem Arbeitgebertag am Donnerstag in Berlin, das Gesetz noch in diesem Jahr und damit schneller als geplant auf den Weg zu bringen.