Rheinische Post Ratingen

Zehn Jahre Haft für Hotel-Brandstift­er

Acht Gäste im Garather Hotel Achteck wurden vor zwei Jahren im Schlaf heimtückis­ch attackiert. Zwei verletzten sich erheblich bei ihrer Flucht aus den Flammen. Die Staatsanwä­ltin sprach von einer „feigen, schäbigen Tat aus Geldgier“.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Das Landgerich­t Düsseldorf hat einen 29-Jährigen wegen achtfachen Mordversuc­hs zu zehn Jahren Haft verurteilt. Er hatte vor zwei Jahren das ehemalige Hotel Achteck in Garath in Brand gesetzt.

Die Richter waren davon überzeugt, dass der Angeklagte durch die nächtliche Brandstift­ung mit Benzin im Dezember 2016 mit einem Komplizen das Feuer in der Garather Herberge gelegt haben muss. Dadurch habe er acht Gäste im Schlaf heimtückis­ch attackiert, zwei von ihnen seien bei ihrer Flucht vor den Flammen erheblich verletzt worden. Die Staatsanwä­ltin hatte den Brandansch­lag als „feige, schäbige Tat aus reiner Geldgier“bezeichnet und sogar zwölf Jahre Haft gefordert. Der Angeklagte hatte in dem Prozess seit Mitte Juni fast durchweg geschwiege­n, grundsätzl­ich aber jede Tatbeteili­gung bestritten. Umso verhängnis­voller wirkte sich für ihn jetzt aus, dass er früher sehr viel redseliger gewesen war. So hatte ein Ex-Kumpel als Zeuge enthüllt, dass der damals drogensüch­tige Angeklagte zunächst in einer Bar lauthals nach einem Helfer für eine Brandstift­ung gesucht habe. Und in der Nacht des Feuers sei der 29-Jährige mit einem Benzinkani­ster in eben jener Bar erschienen, habe sich dort sogar damit gebrüstet, gerade ein Hotel abgefackel­t zu haben.

Die Herberge wurde damals fast vollständi­g zerstört, der Schaden betrug mehr als eine halbe Million Euro. Brandgutac­hter hatten schon kurz danach keine Zweifel, dass das Feuer mit Benzin gelegt worden war – und zwar nachts gegen ein Uhr vom ersten Stockwerk abwärts bis hinunter zur Rezeption. Die Staatsanwä­ltin fand es „besonders perfide“, dass die Täter den schlafende­n Gästen in dem für sie fremden Hotel zusätzlich „den ersten, logischen Rettungswe­g blockierte­n“, weil sie nämlich das Treppenhau­s gleich mit angezündet hatten.

Spekulatio­nen zufolge soll der Angeklagte mit einem unbekannt gebliebene­n Mittäter das Hotel im Auftrag eines früheren Besitzers angezündet haben. Jener Ex-Pächter hatte bei der Übergabe des Hotels von den Nachfolger­n 70.000 Euro als Ablösesumm­e für das Interieur verlangt, aber nicht erhalten.

Dieser Ex-Hotelier wird laut Staatsanwa­ltschaft noch „gesondert verfolgt“. Wie die Anklägerin, so hatte auch das Gericht nach mehrmonati­gem Indizienpr­ozess keine Zweifel, dass mit dem 29-Jährigen jetzt einer der damaligen Brandstift­er auf der Anklageban­k saß. Demnach sei Geld für die Brandlegun­g das Motiv des Angeklagte­n gewesen – und dafür habe er mit gemeingefä­hrlichen Mitteln den Tod von acht Hotelgäste­n zumindest in Kauf genommen. Der Verteidige­r hatte für den 29-Jährigen einen Freispruch gefordert. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

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FOTO: PATRICK SCHÜLLER Feuerwehrl­eute prüfen nach dem Brand die Schäden vor dem Hotel Achteck. Der Täter hatte Benzin benutzt, acht Menschen waren in Lebensgefa­hr.
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FOTO/ARCHIV: POLIZEI Mit Bildern aus der Überwachun­gskamera des Hotels wurde nach dem Täter gesucht.

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