Zehn Jahre Haft für Hotel-Brandstifter
Acht Gäste im Garather Hotel Achteck wurden vor zwei Jahren im Schlaf heimtückisch attackiert. Zwei verletzten sich erheblich bei ihrer Flucht aus den Flammen. Die Staatsanwältin sprach von einer „feigen, schäbigen Tat aus Geldgier“.
Das Landgericht Düsseldorf hat einen 29-Jährigen wegen achtfachen Mordversuchs zu zehn Jahren Haft verurteilt. Er hatte vor zwei Jahren das ehemalige Hotel Achteck in Garath in Brand gesetzt.
Die Richter waren davon überzeugt, dass der Angeklagte durch die nächtliche Brandstiftung mit Benzin im Dezember 2016 mit einem Komplizen das Feuer in der Garather Herberge gelegt haben muss. Dadurch habe er acht Gäste im Schlaf heimtückisch attackiert, zwei von ihnen seien bei ihrer Flucht vor den Flammen erheblich verletzt worden. Die Staatsanwältin hatte den Brandanschlag als „feige, schäbige Tat aus reiner Geldgier“bezeichnet und sogar zwölf Jahre Haft gefordert. Der Angeklagte hatte in dem Prozess seit Mitte Juni fast durchweg geschwiegen, grundsätzlich aber jede Tatbeteiligung bestritten. Umso verhängnisvoller wirkte sich für ihn jetzt aus, dass er früher sehr viel redseliger gewesen war. So hatte ein Ex-Kumpel als Zeuge enthüllt, dass der damals drogensüchtige Angeklagte zunächst in einer Bar lauthals nach einem Helfer für eine Brandstiftung gesucht habe. Und in der Nacht des Feuers sei der 29-Jährige mit einem Benzinkanister in eben jener Bar erschienen, habe sich dort sogar damit gebrüstet, gerade ein Hotel abgefackelt zu haben.
Die Herberge wurde damals fast vollständig zerstört, der Schaden betrug mehr als eine halbe Million Euro. Brandgutachter hatten schon kurz danach keine Zweifel, dass das Feuer mit Benzin gelegt worden war – und zwar nachts gegen ein Uhr vom ersten Stockwerk abwärts bis hinunter zur Rezeption. Die Staatsanwältin fand es „besonders perfide“, dass die Täter den schlafenden Gästen in dem für sie fremden Hotel zusätzlich „den ersten, logischen Rettungsweg blockierten“, weil sie nämlich das Treppenhaus gleich mit angezündet hatten.
Spekulationen zufolge soll der Angeklagte mit einem unbekannt gebliebenen Mittäter das Hotel im Auftrag eines früheren Besitzers angezündet haben. Jener Ex-Pächter hatte bei der Übergabe des Hotels von den Nachfolgern 70.000 Euro als Ablösesumme für das Interieur verlangt, aber nicht erhalten.
Dieser Ex-Hotelier wird laut Staatsanwaltschaft noch „gesondert verfolgt“. Wie die Anklägerin, so hatte auch das Gericht nach mehrmonatigem Indizienprozess keine Zweifel, dass mit dem 29-Jährigen jetzt einer der damaligen Brandstifter auf der Anklagebank saß. Demnach sei Geld für die Brandlegung das Motiv des Angeklagten gewesen – und dafür habe er mit gemeingefährlichen Mitteln den Tod von acht Hotelgästen zumindest in Kauf genommen. Der Verteidiger hatte für den 29-Jährigen einen Freispruch gefordert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.