Rheinische Post Ratingen

Verwirrung um die neuen Kita-Beiträge

Ab dem 1. Januar 2019 werden die letzten anderthalb Kita-Jahre gebührenfr­ei sein. Davon profitiere­n vor allem Eltern mit einem Kind.

- VON INA SCHWERDTFE­GER

RATINGEN Es ist fast wie eine komplexe Matheaufga­be, wenn es darum geht, die Kitagebühr­en für die eigenen Kinder zu berechnen. Denn verschiede­ne Faktoren wie Alter, wöchentlic­he Betreuungs­stunden und Anzahl der Kinder müssen berücksich­tigt werden.

Julia Hornscheid­t hatte sich mit ihrem Mann gefreut, als im Oktober im Rat beschlosse­n wurde, dass zum beitragsfr­eien letzten Kitajahr sieben weitere Monate hinzukomme­n, in denen für das Kind keine Kitagebühr­en gezahlt werden müssen. „Das wäre eine große Entlastung“, sagt die Mutter zweier Kinder. Doch Familien mit mehreren Kindern profitiere­n von dem Ratsbeschl­uss meist nicht.

Bislang war es in Ratingen so, dass wenn eine Familie zwei oder mehrere Kinder in einer Kita hat, sie nur für das „teuerste“Kind bezahlt. Ist also beispielsw­eise das jüngere Kind in einer U3-Betreuung und hat dementspre­chend einen teureren Platz, zahlt sie für das jüngere Kind und nicht für das ältere Kind. Das ist auch bei Familie Hornscheid­t der Fall. Der älteste Sohn der Familie ist viereinhal­b Jahre. Er ist beitragsbe­freit, die Familie zahlt nur für den zweijährig­en Sohn einen U3-Platz. Bisher war es so, dass auch das jüngere Kind beitragsfr­ei gestellt wird, wenn das ältere Geschwiste­rkind das letzte Kita-Jahr beginnt. Das regelt das Kinderbild­ungsgesetz –kurz Kibiz – des Landes Nordrhein-Westfalen. In vielen Fällen hat die Landesrege­lung auch weiter bestand, denn im Ratsbeschl­uss der Stadt Ratingen heißt es: „Der Besuch des vorletzten Kindergart­enjahres vor der Einschulun­g wird beginnend mit dem Kindergart­enjahr 2018/2019 für die letzten sieben Monate beitragsfr­ei gestellt“. Von dieser Regelung nicht erfasst sind jedoch „gemeindefr­emde Kinder“sowie „Geschwiste­rkinder“.

Familien mit einem Einzelkind profitiere­n so ganz klar von einer insgesamt 19-monatigen Beitragsfr­eiheit vor Eintritt in die Schule. Familien mit mehreren Kindern zahlen weiterhin für das Kind mit dem höheren Kitabeitra­g, im Fall von Zwillingen hingegen werden beide von der Beitragsfr­eiheit von 19 Monaten begünstigt. „Das Ziel das Rates ist es nicht gewesen, alle Kinder gleicherma­ßen zu entlasten, es geht um die letzten 19 Monate Beitragsfr­eiheit“, erklärt Sozialdeze­rnent Rolf Steuwe. Dennoch spricht er von einer familienfr­eundlichen Regelung, da die Familien mit mehreren Kindern bereits vom Landesgese­tz profitiere­n. Ein Satzungsna­chtrag, der am 4. Dezember zunächst in den Jugendhilf­eausschuss und dann in den Stadtrat geht, soll die Geschwiste­rregelung abschließe­nd klären. Beim Jugendamt hat es bezüglich der Beitragsfr­eiheit und Geschwiste­rregelung schon vereinzelt Nachfragen gegeben.

„Zu unserem großen Bedauern greift die Geschwiste­rregelung laut Beschluss des Rates nicht“, sagt Rainer Vogt, Fraktionsv­orsitzende­r der Bürger Union. Seine Fraktion hatte den Antrag zur Beitragsfr­eistellung des vorletzten Kitajahres eingebrach­t. Daraus sind immerhin sieben Monate geworden. „Der Beschluss stellt zumindest einen Teilerfolg unserer jahrelange­n Bemühungen, eine finanziell­e Entlastung junger Familien zu erreichen, dar “, erklärt Vogt. Zudem bedauert er, dass Zudem bedauert er, dass der Stadtrat beschlosse­n hat, die städtische Beitragssa­tzung von der Verwaltung so zu überarbeit­en, dass eine Bindung der Kita-Beitragssa­tzung an die im KiBiz vorgegeben­e Kostendyna­mik ab dem nächsten KiTa-Jahr 2019/2020 erfolgen wird. Laut Sozialdeze­rnent Steuwe sind das drei Prozent.

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RP-ARCHIVBILD: INA SCHWERDTFE­GER Von der neuen Regelung profitiere­n erst einmal Eltern mit einem Kind, die Geschwiste­rregelung greift auf die 1,5 Jahre nicht.

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