Prozess: Betrunkener fährt E-Karren in Fensterfront
(wuk) Gründlich misslungen ist im Juni eine spontane Rettungsfahrt auf dem Gelände der Uniklinik. Mit einem hauseigenen Elektro-Karren wollte ein Hausarbeiter (55) eine Bekannte und deren kranken Freund fix zur Notaufnahme bringen. Doch unterwegs verunglückte der Hilfstransport auf dem Unigelände, der Klinikarbeiter setzte das Gefährt samt Passagieren in eine Fensterfront. Bilanz: Die Frau erlitt eine blutende Kopfwunde, der nagelneue E-Karren war hin, und der Gesamtschaden betrug laut Anklage 21.490,21 Euro.
Erst später kam heraus: Der Hausarbeiter am Steuer war zudem betrunken. Doch dafür 5100 Euro Strafe zu zahlen, sah er nicht ein, protestierte deshalb gestern beim Amtsgericht. Und erzielte einen Teil-Erfolg. „Ich hab’ auf die Bremse getreten, aber das Ding ist nicht stehengeblieben“, beschrieb er seine Unfallfahrt. Drei Bier habe er getrunken, als die Bekannte ihn abends anrief: Sie stehe am Haupteingang, müsse ihren Freund (mit Lungenentzündung) zur Notaufnahme bringen, finde sich auf dem Gelände aber nicht zurecht. Der Verteidiger: „Eine blöde Idee, sich auf den E-Karren zu setzen.“Genau das aber hat der Hausmitarbeiter gemacht – und ist mit den Fahrgästen samt E-Karren in einer Fensterfront gelandet. Bis die Polizei kam, habe er („um mich zu beruhigen“) noch mehr Alkohol getrunken. Eine Blutprobe ergab später über zwei Promille. Unfallflucht plus Körperverletzung plus Alkoholfahrt fand der Richter mit 900 Euro jetzt aber genug bestraft. Zumal der Angeklagte den Führerschein seit einer früheren Trunkenheitsfahrt ohnehin quitt ist, inzwischen fristlos entlassen wurde und in einer Alkohol-Entzugsklinik nun kein Einkommen mehr bezieht.