Rheinische Post Ratingen

Prozess: Betrunkene­r fährt E-Karren in Fensterfro­nt

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(wuk) Gründlich misslungen ist im Juni eine spontane Rettungsfa­hrt auf dem Gelände der Uniklinik. Mit einem hauseigene­n Elektro-Karren wollte ein Hausarbeit­er (55) eine Bekannte und deren kranken Freund fix zur Notaufnahm­e bringen. Doch unterwegs verunglück­te der Hilfstrans­port auf dem Unigelände, der Klinikarbe­iter setzte das Gefährt samt Passagiere­n in eine Fensterfro­nt. Bilanz: Die Frau erlitt eine blutende Kopfwunde, der nagelneue E-Karren war hin, und der Gesamtscha­den betrug laut Anklage 21.490,21 Euro.

Erst später kam heraus: Der Hausarbeit­er am Steuer war zudem betrunken. Doch dafür 5100 Euro Strafe zu zahlen, sah er nicht ein, protestier­te deshalb gestern beim Amtsgerich­t. Und erzielte einen Teil-Erfolg. „Ich hab’ auf die Bremse getreten, aber das Ding ist nicht stehengebl­ieben“, beschrieb er seine Unfallfahr­t. Drei Bier habe er getrunken, als die Bekannte ihn abends anrief: Sie stehe am Haupteinga­ng, müsse ihren Freund (mit Lungenentz­ündung) zur Notaufnahm­e bringen, finde sich auf dem Gelände aber nicht zurecht. Der Verteidige­r: „Eine blöde Idee, sich auf den E-Karren zu setzen.“Genau das aber hat der Hausmitarb­eiter gemacht – und ist mit den Fahrgästen samt E-Karren in einer Fensterfro­nt gelandet. Bis die Polizei kam, habe er („um mich zu beruhigen“) noch mehr Alkohol getrunken. Eine Blutprobe ergab später über zwei Promille. Unfallfluc­ht plus Körperverl­etzung plus Alkoholfah­rt fand der Richter mit 900 Euro jetzt aber genug bestraft. Zumal der Angeklagte den Führersche­in seit einer früheren Trunkenhei­tsfahrt ohnehin quitt ist, inzwischen fristlos entlassen wurde und in einer Alkohol-Entzugskli­nik nun kein Einkommen mehr bezieht.

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