Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung
(wuk) Zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb wegen fahrlässiger Tötung hat das Düsseldorfer Amtsgericht gestern einen 31-jährigen Unfallfahrer verurteilt. In einer Oktobernacht des vergangenen Jahres war er mit einem PS-starken Dodge-Viper-Sportwagen auf der Frankfurter Straße unter erheblichem Alkoholeinfluss und mit viel zu hohem Tempo verunglückt. Sein 32 Jahre alter Beifahrer, dem der Sportwagen gehörte, war bei dem Unfall getötet worden.
Im Prozess beteuerte der Angeklagte, er sei nicht der Fahrer des Unfallwagen gewesen, sondern habe nur als Beifahrer vorn im Auto gesessen. Er habe seinen besten Freund seit Kindertagen bei dem Unfall verloren. „Er war wie mein Bruder für mich“, sagte er vor Gericht.
Der Richter hatte trotzdem keine Zweifel, dass der Angeklagte selbst das Lenkrad in den Händen gehalten hatte, als es zum Unfall kam. Beide Männer hatten demnach zuvor erhebliche Mengen Wodka getrunken, bevor sie in den Sportwagen eingestiegen waren. Beim Überholen eines Lastwagens geriet der Dodge Viper dann außer Kontrolle. Weil der Beifahrer nicht angeschnallt war, wurde er mit Wucht aus dem Wagen geschleudert, verletzte sich beim Aufprall auf die Straße schwer und erlag nur kurze Zeit später seinen Verletzungen.
Der Angeklagte, dem damals von der Polizei 1,56 Promille nachgewiesen worden waren, sagte, er sei beim Losfahren auf der Beifahrerseite eingestiegen, habe den Sportwagen „nie gefahren“. Da bei ihm aber später deutliche Abdrücke des Sicherheitsgurtes von der Fahrerseite entdeckt wurden und weitere Spuren zweifelsfrei belegten, dass der getötete Autobesitzer auf dem Beifahrersitz saß, kam der Richter zum Schuldspruch.
Beim ebenfalls angetrunkenen Unfallopfer sah er sogar eine gewisse Mitschuld, weil der 32-Jährige das Lenkrad seinem jetzt verurteilten Jugendfreund überlassen hatte.