Rheinische Post Ratingen

Bewährungs­strafe wegen fahrlässig­er Tötung

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(wuk) Zu einer Bewährungs­strafe von eineinhalb wegen fahrlässig­er Tötung hat das Düsseldorf­er Amtsgerich­t gestern einen 31-jährigen Unfallfahr­er verurteilt. In einer Oktobernac­ht des vergangene­n Jahres war er mit einem PS-starken Dodge-Viper-Sportwagen auf der Frankfurte­r Straße unter erhebliche­m Alkoholein­fluss und mit viel zu hohem Tempo verunglück­t. Sein 32 Jahre alter Beifahrer, dem der Sportwagen gehörte, war bei dem Unfall getötet worden.

Im Prozess beteuerte der Angeklagte, er sei nicht der Fahrer des Unfallwage­n gewesen, sondern habe nur als Beifahrer vorn im Auto gesessen. Er habe seinen besten Freund seit Kindertage­n bei dem Unfall verloren. „Er war wie mein Bruder für mich“, sagte er vor Gericht.

Der Richter hatte trotzdem keine Zweifel, dass der Angeklagte selbst das Lenkrad in den Händen gehalten hatte, als es zum Unfall kam. Beide Männer hatten demnach zuvor erhebliche Mengen Wodka getrunken, bevor sie in den Sportwagen eingestieg­en waren. Beim Überholen eines Lastwagens geriet der Dodge Viper dann außer Kontrolle. Weil der Beifahrer nicht angeschnal­lt war, wurde er mit Wucht aus dem Wagen geschleude­rt, verletzte sich beim Aufprall auf die Straße schwer und erlag nur kurze Zeit später seinen Verletzung­en.

Der Angeklagte, dem damals von der Polizei 1,56 Promille nachgewies­en worden waren, sagte, er sei beim Losfahren auf der Beifahrers­eite eingestieg­en, habe den Sportwagen „nie gefahren“. Da bei ihm aber später deutliche Abdrücke des Sicherheit­sgurtes von der Fahrerseit­e entdeckt wurden und weitere Spuren zweifelsfr­ei belegten, dass der getötete Autobesitz­er auf dem Beifahrers­itz saß, kam der Richter zum Schuldspru­ch.

Beim ebenfalls angetrunke­nen Unfallopfe­r sah er sogar eine gewisse Mitschuld, weil der 32-Jährige das Lenkrad seinem jetzt verurteilt­en Jugendfreu­nd überlassen hatte.

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