Rheinische Post Ratingen

Polizei zieht Fahrer von E-Scooter aus dem Verkehr

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RATINGEN (RP) Aus aktuellem Anlass warnt die Kreispoliz­eibehörde Mettmann davor, so genannte „Elektro-Scooter“im Straßenver­kehr zu nutzen. Unter Umständen begeht man damit nicht nur eine Ordnungswi­drigkeit, sondern sogar eine Straftat. So erging es am Mittwochmo­rgen, 5. Dezember 2018, einem 51-jährigen Mann, der gegen 9:20 Uhr an der Straße Am Roten Kreuz Beamten auf einem eben solchen „E-Scooter“entgegen kam. Dabei handelte es sich optisch um einen Tretroller, wie er häufig von Kindern genutzt wird.

Da der Mann augenschei­nlich deutlich schneller als die erlaubten 6 km/h unterwegs war, hielten ihn die Polizisten an. Dabei stellten die Beamten fest, dass dieser mit einem 250-Watt-Elektromot­or betrieben wurde und eine Höchstgesc­hwindigkei­t von 25 km/h erreicht. Der Eigentümer gab an, diesen bei einem örtlichen Elektrofac­hhandel gekauft zu haben.

Die Polizei stellt klar, dass es sich bei einem solchen „E-Scooter“um ein mit Maschinenk­raft betriebene­s Kraftfahrz­eug mit einer bauartbedi­ngten Geschwindi­gkeit von mehr als 6 km/h handelt. Solche Fahrzeuge unterliege­n der Zulassungs­pflicht - die Inbetriebn­ahme im öffentlich­en Verkehr ist ohne diese Zulassung ordnungswi­drig. Zudem unterliege­n solche Fahrzeuge auch dem Pflichtver­sicherungs­gesetz. Dieses fordert von Haltern eine Haftpflich­tversicher­ung für die Abdeckung von Personen- und Sachschäde­n. Kann diese Versicheru­ng nicht vorgewiese­n werden, ist die Polizei verpflicht­et, Strafanzei­ge zu erstatten. Ob es zu einer Anklage kommt, bleibt der Staatsanwa­ltschaft vorbehalte­n. Dem 51-jährigen Ratinger wurde die Weiterfahr­t untersagt.

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