Polizei zieht Fahrer von E-Scooter aus dem Verkehr
RATINGEN (RP) Aus aktuellem Anlass warnt die Kreispolizeibehörde Mettmann davor, so genannte „Elektro-Scooter“im Straßenverkehr zu nutzen. Unter Umständen begeht man damit nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern sogar eine Straftat. So erging es am Mittwochmorgen, 5. Dezember 2018, einem 51-jährigen Mann, der gegen 9:20 Uhr an der Straße Am Roten Kreuz Beamten auf einem eben solchen „E-Scooter“entgegen kam. Dabei handelte es sich optisch um einen Tretroller, wie er häufig von Kindern genutzt wird.
Da der Mann augenscheinlich deutlich schneller als die erlaubten 6 km/h unterwegs war, hielten ihn die Polizisten an. Dabei stellten die Beamten fest, dass dieser mit einem 250-Watt-Elektromotor betrieben wurde und eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erreicht. Der Eigentümer gab an, diesen bei einem örtlichen Elektrofachhandel gekauft zu haben.
Die Polizei stellt klar, dass es sich bei einem solchen „E-Scooter“um ein mit Maschinenkraft betriebenes Kraftfahrzeug mit einer bauartbedingten Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h handelt. Solche Fahrzeuge unterliegen der Zulassungspflicht - die Inbetriebnahme im öffentlichen Verkehr ist ohne diese Zulassung ordnungswidrig. Zudem unterliegen solche Fahrzeuge auch dem Pflichtversicherungsgesetz. Dieses fordert von Haltern eine Haftpflichtversicherung für die Abdeckung von Personen- und Sachschäden. Kann diese Versicherung nicht vorgewiesen werden, ist die Polizei verpflichtet, Strafanzeige zu erstatten. Ob es zu einer Anklage kommt, bleibt der Staatsanwaltschaft vorbehalten. Dem 51-jährigen Ratinger wurde die Weiterfahrt untersagt.