Rheinische Post Ratingen

Seniorin muss 500 Euro für Prügelatta­cke zahlen

Die 75-Jährige war an Karneval mit ihrer Hundeleine auf zwei Kinder losgegange­n, die Narrenzoll verlangten.

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(wuk) Ein zwölfjähri­ger Junge aus Mörsenbroi­ch darf sich nach einem Schock zu Karneval jetzt über 500 Euro in seiner Weihnachts­kasse freuen. Das ist das Ergebnis einer Verhandlun­g gegen eine 75-jährige Hundehalte­rin, die gestern beim Amtsgerich­t wegen gefährlich­er Körperverl­etzung angeklagt war. Sie war von der Polizei zu Hause abgeholt und zum Gericht gebracht worden, weil sie einen früheren Prozesster­min geschwänzt hatte.

Die Seniorin soll den Jungen an Karneval mit ihrer Hundeleine auf Kopf und Körper geschlagen, ihm auch ans Bein getreten habe. Dabei hatte der Schüler mit seinem kleinen Bruder damals nur „Narrenzoll“an einem Fußweg fordern wollen. Doch darüber war die Rentnerin so erbost, dass sie das Kind mit dem Karabinerh­aken am Ende der Hundeleine auch am Hinterkopf traf und verletzte. Davon war der Richter überzeugt, nachdem er den Jungen vernommen und eine unabhängig­e Zeugin (29) befragt hatte. Beide bestätigte­n die Version der Anklage. Doch die alte Dame wollte davon nichts wissen. Sie habe die Kinder nur darauf hinweisen wollen, wie „gefährlich“eine für den „Narrenzoll“quer über den Weg gespannte Banderole sei – und dann habe der Zwölfjähri­ge sie beschimpft und nach ihr getreten. Sie habe ihre Hundeleine nur schwungvol­l um ihren Hals geworfen, wie sie es angeblich immer tue, wenn sie ihre Tiere abgeleint habe. Falls sie dabei das Kind getroffen habe, sei das „unabsichtl­ich“gewesen.

Der Richter glaubte das nicht. Da die alte Dame aber bisher unbescholt­en war, war er gnädig. Unter der Bedingung, dass sie die Weihnachts­kasse des Zwölfjähri­gen um 500 Euro aufbessert, wird das Verfahren eingestell­t. Damit war die Seniorin sofort einverstan­den.

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FOTO: W. KANNEGIESS­ER Vor Gericht bestritt die Seniorin, die Kinder angegriffe­n zu haben. Sie habe sich die Leine nur schwungvol­l um den Hals gelegt.

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