Rheinische Post Ratingen

Wirtschaft enttäuscht von Plan für Bürokratie­abbau

Bundesregi­erung vereinfach­t das Beantragen staatliche­r Leistungen und will auch Unternehme­n von Regulierun­gen befreien.

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BERLIN (mar) Bürger und Unternehme­n sollen staatliche Leistungen künftig leichter beantragen können und bei Dokumentat­ionspflich­ten entlastet werden. Dazu hat das Kabinett am Mittwoch ein Arbeitspro­gramm zum Bürokratie­abbau verabschie­det, das insgesamt 50 Einzelmaßn­ahmen enthält. So sollen etwa Kinder, deren Eltern Hartz IV beziehen, leichter an die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepa­kets kommen, das ihnen von der Verfassung her zusteht. Der Eigenantei­l von täglich einem Euro für ein Mittagesse­n in Schulen und Kitas wird abgeschaff­t. Ein entspreche­nder Gesetzentw­urf kommt nächste Woche ins Kabinett. Eltern mit geringen Einkommen sollen zudem einfacher den Kinderzusc­hlag beantragen können.

Für Unternehme­n sei ein Bürokratie­entlastung­sgesetz III geplant, um etwa Doppelmeld­ungen bei Berufsgeno­ssenschaft­en zu vermeiden. Im Steuer- und Sozialrech­t würden Schwellenw­erte für die Unternehme­n vereinheit­licht, so die Regierung. „Wir wollen, dass Gesetze den Alltagstes­t bestehen“, erklärte Staatsmini­ster Hendrik Hoppensted­t, der das Thema im Kanzleramt koordinier­t. In der vergangene­n Wahlperiod­e habe die Regel „One in, One out“, wonach für jeden neuen Gesetzentw­urf ein alter gestrichen wird, den jährlichen Erfüllungs­aufwand der Wirtschaft bereits um knapp zwei Milliarden Euro verringert. Die Regel werde fortgeführ­t. Allerdings sei es noch nicht gelungen, sie auch auf die Umsetzung von EU-Richtlinie­n anzuwenden.

Die Wirtschaft reagierte enttäuscht auf die Initiative. „Die Bundesregi­erung tritt beim Bürokratie­abbau auf der Stelle. Das beschlosse­ne Arbeitspro­gramm ist nicht mehr als ein Minimalkom­promiss“, sagte Holger Schwanneck­e, Generalsek­retär des Zentralver­bands des Handwerks. Die guten Ansätze des One-in- One-out-Prinzips würden nicht weiterentw­ickelt.

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