Wirtschaft enttäuscht von Plan für Bürokratieabbau
Bundesregierung vereinfacht das Beantragen staatlicher Leistungen und will auch Unternehmen von Regulierungen befreien.
BERLIN (mar) Bürger und Unternehmen sollen staatliche Leistungen künftig leichter beantragen können und bei Dokumentationspflichten entlastet werden. Dazu hat das Kabinett am Mittwoch ein Arbeitsprogramm zum Bürokratieabbau verabschiedet, das insgesamt 50 Einzelmaßnahmen enthält. So sollen etwa Kinder, deren Eltern Hartz IV beziehen, leichter an die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets kommen, das ihnen von der Verfassung her zusteht. Der Eigenanteil von täglich einem Euro für ein Mittagessen in Schulen und Kitas wird abgeschafft. Ein entsprechender Gesetzentwurf kommt nächste Woche ins Kabinett. Eltern mit geringen Einkommen sollen zudem einfacher den Kinderzuschlag beantragen können.
Für Unternehmen sei ein Bürokratieentlastungsgesetz III geplant, um etwa Doppelmeldungen bei Berufsgenossenschaften zu vermeiden. Im Steuer- und Sozialrecht würden Schwellenwerte für die Unternehmen vereinheitlicht, so die Regierung. „Wir wollen, dass Gesetze den Alltagstest bestehen“, erklärte Staatsminister Hendrik Hoppenstedt, der das Thema im Kanzleramt koordiniert. In der vergangenen Wahlperiode habe die Regel „One in, One out“, wonach für jeden neuen Gesetzentwurf ein alter gestrichen wird, den jährlichen Erfüllungsaufwand der Wirtschaft bereits um knapp zwei Milliarden Euro verringert. Die Regel werde fortgeführt. Allerdings sei es noch nicht gelungen, sie auch auf die Umsetzung von EU-Richtlinien anzuwenden.
Die Wirtschaft reagierte enttäuscht auf die Initiative. „Die Bundesregierung tritt beim Bürokratieabbau auf der Stelle. Das beschlossene Arbeitsprogramm ist nicht mehr als ein Minimalkompromiss“, sagte Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Handwerks. Die guten Ansätze des One-in- One-out-Prinzips würden nicht weiterentwickelt.