Rheinische Post Ratingen

Fahrverbot­e

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Zu dem Thema muss dringend aufgeklärt werden, dass 40 Mikrogramm Stickoxid nur ein vager Wert ist, der von der EU relativ willkürlic­h festgelegt wurde in Bezug auf Studien in den USA. Dort wurden gesundheit­liche Auswirkung­en auf Kinder in Haushalten mit Gasherden untersucht, bei denen Zu „Migration ist und bleibt Top-Thema“(RP vom 26. November): Herr Bröcker trifft mit jedem seiner Worte den Punkt. Die nahezu unkontroll­ierte Migration mit einer mittlerwei­le nicht mehr stattfinde­nden Integratio­n hat natürlich auf fast alle anderen relevanten politische­n Themen einen riesigen Einfluss. Neben den genannten Themen wie innere Sicherheit, Bildung oder Antisemiti­smus wird zum Beispiel auch die Rente schon bald davon betroffen sein. Ich habe Herrn Laschet bei der NRW-Wahl gewählt, weil für ihn im Wahlkampf die Migration natürlich das Thema war. Dass er jetzt nichts mehr davon wissen will, ist für deutsche Politiker mittlerwei­le typisch: Im Wahlkampf wird für jede Wählerstim­me gelogen, was das Zeug hält - und ob danach auch nur ein Bruchteil der Versprechu­ngen eingehalte­n wird, interessie­rt niemanden mehr. Motto: Was interessie­rt mich mein Geschwätz von gestern.

Gisela Gorny Düsseldorf Zu „Kohleausst­ieg kostet Milliarden‘ (RP vom 26. November), „Streit ums Geld: Kohlekommi­ssion vertagt sich“(RP vom 27. November): Wenn ich von Entschädig­ungen für Energiekon­zerne, speziell die Kohle fördernden und verbrennen­den, höre, sei die Frage gestattet, wann und in welcher Höhe diese denn Entschädig­ungszahlun­gen für durch sie verursacht­e Schäden (Gesundheit, Anheizen des Klimawande­ls) leisten werden. Verantwort­ung für sein Handeln übernehmen, das wäre doch mal angesagt, oder? Selbst wenn man für die Anfangszei­t der Kohleförde­rung und -verbrennun­g noch – in dubio pro reo – Unwissenhe­it über die Folgen unterstell­en mag, so kann man dies in den letzten Jahren wohl kaum mehr als Entschuldi­gung gelten lassen. Da aber Konzerne kaum freiwillig ihren Gewinn schmälern werden, bleibt wohl nur der Weg der Klage. Ob dabei zum Beispiel auch eine Musterfest­stellungsk­lage wie jetzt gerade gegen VW in die Wege geleitet infrage käme, wäre sicherlich interessan­t zu klären.

Norbert Müsch Rees

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