81-Jähriger wegen Totschlags verurteilt
(wuk) Eine Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten hat das Schwurgericht gestern gegen einen Unternehmer (81) verhängt. Er hatte zugegeben, seine Schwester (84) im Juli 2018 bei einem Besuch in deren Wohnung in Eller im Streit getötet zu haben. War der Anlass beim Zank der Geschwister ein angebranntes Rösti, so lag der wahre Grund für das tödliche Drama nach übereinstimmender Ansicht von Staatsanwalt und Gericht im Zerwürfnis der beiden Schwestern des Angeklagten.
Jede von ihnen sollte von seinem Konto 300.000 Euro erhalten, doch das spätere Opfer reklamierte für sich einen größeren Anteil. Die Situation eskalierte, als sie den 84-Jährigen attackierte. Im Handgemenge würgte er die Schwester, dann schlug er ihr mehrere Glasflaschen so wuchtig auf den Kopf, dass die Seniorin tödliche Verletzungen davontrug. Weil der Rentner zur Tatzeit mit rund zwei Promille erheblich angetrunken war und auch wegen seiner „psychischen Befindlichkeit“, billigte ihm das Gericht jetzt eine eingeschränkte Schuldfähigkeit zu.
Auch gingen die Richter von einem „minder schweren Fall des Totschlags“aus, weil er durch die Schwester erheblich gekränkt und angegriffen worden sei. Der Staatsanwalt sah das anders, forderte eine Haftstrafe von fünf Jahren für den 81-Jährigen. Das Schwurgericht betonte im Urteil allerdings, man wolle dem Angeklagten angesichts seines hohen Alters auch eine Perspektive lassen. „Es muss für ihn die Aussicht bleiben, wieder freizukommen“, so die Urteilsbegründung. Stadt-Düsseldorf Post-Zeitung, gegründet 1712 Düsseldorfer Zeitung
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