Punkte in Flensburg lassen sich abbauen
Wer zu viele Punkte sammelt, verliert den Führerschein. Doch unter bestimmten Voraussetzungen können Autofahrer etwas dagegen tun.
Vor fünf Jahren ist eine Reform des Verkehrszentralregisters in Flensburg, auch Verkehrssünder-Datei genannt, in Kraft getreten. Beim 57. Verkehrsgerichtstag in Goslar wurde eine Zwischenbilanz des neuen Fahreignungsregisters gezogen. Rechtsanwalt Christian Janeczek von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV ) erklärt, was Verkehrsteilnehmer wissen sollten.
Wofür gibt es einen Punkt? Für Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro belegt sind, sagt Rechtsanwalt Janeczek. Dazu zählen zum Beispiel Rotlichtverstöße, Tempoüberschreitungen und zu geringer Abstand.
Wann drohen mehr Punkte? Zwei Punkte drohen laut dem Verkehrsjurist bei Ordnungswidrigkeiten, bei denen auch ein Fahrverbot vorgesehen ist. Das ist zum Beispiel bei Geschwindigkeitsübertretungen ab 31 km/h innerhalb oder ab 41 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften der Fall. Zwei bis drei Punkte gibt es bei so genannten Verkehrsstraftaten. Hierzu gehören das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, Trunkenheitsfahrten oder eine Gefährdung des Straßenverkehrs. Ebenfalls als Verkehrsstraftat gezählt wird die fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr, wenn diese mit einem Fahrverbot belegt ist.
Ab wie vielen Punkten droht ein Fahrverbot? Zu einem Fahrverbot von mindestens einem Monat kann es bei Verstößen kommen, für die zwei oder mehr Punkte vorgesehen sind, sagt Janeczek. Hierzu zählen zum Beispiel Geschwindigkeitsübertretungen. Bei Ordnungswidrigkeiten kann ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten verhängt werden. Bei Verkehrsstraftaten drohen Fahrverbote bis zu sechs Monaten.
Wann kommt es zum Führerscheinentzug?
Der Führerscheinentzug mit Sperrfrist zur Erlangung einer neuen Fahrerlaubnis droht demjenigen, der acht Punkte oder mehr angesammelt hat.
Gibt es eine Verjährung?
Bei Ordnungswidrigkeiten gibt es die sogenannte Verfolgungsverjährung. Bei einem Punkt beträgt die Tilgungsfrist 2,5 Jahre, bei Zwei-Punkt-Verstößen fünf Jahre. Genau ein Jahr nach der Tilgung erfolgt dann die endgültige Löschung.
Kann man etwas tun, um Punkte abzubauen? Wer maximal fünf Punkte hat, kann durch den Besuch eines Fahreignungsseminars einen Punkt abbauen. Vor der Reform gab es sogenannte Punktabbau-Seminare. Das Aufbauseminar war ab einem Stand von 14 Punkten verpflichtend. Damals wurde noch anders gezählt. Daneben gab es die Möglichkeit zum freiwilligen Besuch einer verkehrspsychologischen Beratung. Dadurch konnte man zwei Punkte abbauen. Das heutige Fahreignungsseminar soll nun zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen und beides kombinieren. Es beinhaltet die Schulung in der Fahrschule und den Besuch bei einem Verkehrspsychologen.
Was kostet die Teilnahme an dem Seminar?
Für ein Fahreignungsseminar werden laut DAV ungefähr 500 Euro fällig.
Wenn das Punktekonto in Flensburg voller und voller wird, sollten Autofahrer ihre Fahrgewohnheiten mit Hilfe von klaren Regeln ändern. Dazu rät die Prüforganisation Dekra – und gibt konkrete Tipps. Dazu kann gehören, häufige Strecken mit einem zurückhaltenderen Fahrstil zu fahren. So merkten notorisch gehetzte Autofahrer, dass der Zeitgewinn bei schneller Fahrweise nur minimal ist.
Ein weiterer Rat: regelmäßig die Geschwindigkeit kontrollieren. Häufig wird der prüfende Blick auf den Tacho vergessen – ein im Sichtfeld angebrachter Klebezettel kann dafür als Gedächtnisstütze dienen, erklärt die Dekra. Auch beim Passieren eines Ortseinganges sollte ein Geschwindigkeitscheck zur Gewohnheit werden.
Bei der Punktevergabe kommt es immer wieder auch auf den Einzelfall an. Nicht immer droht ein Fahrverbot, wie ein Fall vor Gericht zeigt. Wer bei eingeschaltetem Rotlicht über einen beschrankten Bahnübergang fährt, muss zwar mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot rechnen. Ist der Zug allerdings schon an der Stelle vorbeigefahren und heben sich die Schranken wieder, kann bei einem solchen Rotlichtverstoß eine niedrigere Strafe als üblich fällig werden. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg, auf das der ADAC in dem Zusammenhang hinweist (Az.: 2 Ws 6/17).
Im konkreten Fall ging es um einen Autofahrer, der an einem beschrankten Bahnübergang gewartet hatte. Als der Zug vorbei war, setzte er das Auto in Bewegung, als die Schranken sich hoben. Die Lichtzeichen waren aber noch auf Rot gestellt. Eine Polizeistreife sah das. Es folgten eine Geldbuße von 240 Euro, ein Fahrverbot von einem Monat und zwei Punkte in Flensburg.
Dagegen legte der Autofahrer Einspruch ein – und bekam vor Gericht Recht. Ein Fahrverbot bekam er nicht. Er musste aber 80 Euro Bußgeld bezahlen und bekam auch einen Punkt in Flensburg.