Bundesamt unterläuft Gerichtsurteil zur Sterbehilfe
BERLIN (epd/kna) Schwerstkranke haben weiterhin keine legale Möglichkeit, an tödlich wirkende Medikamente zu kommen. Obwohl das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geurteilt hat, dass dies in Ausnahmefällen zu ermöglichen sei, lehnt das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte entsprechende Anträge auf Weisung des Gesundheitsministeriums ab, wie die Behörde am Dienstag bestätigte. Die FDP will diese Praxis prüfen lassen. Patientenschützer kritisieren die unklare Rechtslage.
Ein Sprecher des Bundesamts für Arzneimittel sagte, dass es bisher in keinem Fall einen positiven Bescheid gegeben habe. Es seien 123 Anträge gestellt und 93 abgelehnt worden. Die übrigen befänden sich noch in der Bearbeitung. Insgesamt gehe die Zahl der Anträge zurück. Von Mai 2018 bis Ende Januar 2019 habe es nur 16 neue Ersuchen gegeben, sagte der Sprecher.
Der in Berlin erscheinende „Tagesspiegel“hatte über die Ablehnungen berichtet und aus internen Vermerken des Bundesgesundheitsministeriums zitiert, wonach die Behörde angewiesen wurde, keine positiven Entscheidungen zu treffen. Im zentralen Schreiben von Gesundheitsstaatssekretär Lutz Stroppe vom Juni 2018 heißt es dazu, es könne „nicht Aufgabe des Staates sein, Selbsttötungshandlungen durch behördliche, verwaltungsmäßige Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb des konkreten Suizidmittels aktiv zu unterstützen“.
Die FDP will das nicht hinnehmen: Sterbenskranke brauchten Rechtssicherheit und Hilfe, sagte die FDP-Gesundheitspolitikerin Katrin Helling-Plahr dem „Tagesspiegel“. Am Mittwoch befasst sich der Gesundheitsausschuss des Bundestags in einer Anhörung mit einem Antrag der Liberalen, die das Leipziger Urteil durchsetzen wollen.