Prozess um FC-Randalierer verzögert sich
Vor dem Amtsgericht erschienen nur zwei der drei Fußball-Fans, die 2013 randaliert haben sollen.
Mehr als fünf Jahre nach dem letzten rheinischen Fußball-Zweitliga-Derby folgt dem Match zwischen Fortuna Düsseldorf und dem 1. FC Köln jetzt ein juristisches Nachspiel. Beim Amtsgericht sollten gestern fünf FC-Fans wegen Stadionrandale vom Dezember 2013 angeklagt werden. Einer fehlte aber, gegen zwei weitere wurde das Verfahren abgetrennt – und gegen die restlichen beiden wird Anfang April weiter verhandelt. Zu der jahrelangen Verzögerung war es laut Amtsgericht gekommen, weil es bei der Justiz einen Richterwechsel gab – und wegen anhaltender Terminprobleme mit den Kölner Strafverteidigern.
Die damalige Partie war von den Behörden als Hochrisikospiel eingestuft worden, rund 1000 Beamte waren im Einsatz. Speziell Kölner Fans sollen dann im Gästeblock für erhebliche Randale gesorgt haben. So wurden damals etliche Bengalos abgefeuert und über eine Trennwand hinweg auf Fortuna-Fans geworfen. Doch ob und in welchem Umfang die fünf Tatverdächtigen, die durch Zeugen und Überwachungsvideos in den Fokus der Ermittlungen gerückt sind, an der Randale beteiligt waren, wird jetzt erst geklärt. Dabei schränkte die Richterin ein, dass allein der erhebliche Zeitablauf zwischen Tatvorwurf und Prozessbeginn dafür sorgen werde, dass Sanktionen der Justiz speziell zu prüfen seien.
Die Anwälte der zwei verbliebenen Angeklagten (inzwischen 28 und 35 Jahre alt) betonten, für ihre Mandanten gehe es hier um deren berufliche Weiterentwicklung. So stehe der jüngere der beiden kurz vor der Übernahme in den Beamtenstatus, der ältere sei als Flugbegleiter beschäftigt. Laut Anklage sollen sie Ende 2013 in einer Gruppe aufgebrachter FC-Fans mit den Metallschnallen von Gürteln über die Trennwand hinweg nach Fortuna-Fans geschlagen, Sitzschalen im Stadion zerstört und auch damit nach Düsseldorfer Besuchern geworfen haben. Die Anklage wegen schweren Landfriedensbruchs sowie versuchter, gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung geht davon aus, dass kein Fortuna-Fan damals getroffen oder gar verletzt wurde.