Rheinische Post Ratingen

Bürger Union fordert neue Flüchtling­szahlen

Die Fraktion will wissen, wie die Belegungsq­uote in den städtische­n Unterkünft­en aussieht und welche Kosten mittelfris­tig entstehen.

- VON NORBERT KLEEBERG

RATINGEN Noch vor wenigen Jahren hatte dieser Aufgabenbe­reich allerhöchs­te Priorität – bundesweit und auch auf kommunaler Ebene. Nun rollt die Bürger Union (BU) dieses Thema neu auf. So soll die Verwaltung beauftragt werden, zum nächsten Haupt- und Finanzauss­chuss sowie zum Rat eine detaillier­te Aufstellun­g der städtische­n Flüchtling­sunterkünf­te inklusive der jeweils aktuellen Belegungsq­uote und deren Entwicklun­g in den vergangene­n zwei Jahren sowie eine Übersicht über die Mietrestla­ufzeiten der angemietet­en Immobilien in einer Mitteilung­svorlage darzustell­en.

Seit über einem Jahr habe die Verwaltung keine aktualisie­rten Daten mehr über die Auslastung der städtische­n Flüchtling­sunterkünf­te kommunizie­rt. Der Vorlage 74/2019, Seite 4, war die Informatio­n zu entnehmen, dass aktuell kein einziger Flüchtling weniger als 15 Monate in Ratingen untergebra­cht sei. „Die letzten unserer Fraktion erinnerlic­hen mündlichen Mitteilung­en der Verwaltung zum Thema Belegungsq­uoten stammen vom damals noch zuständige­n Ersten Beigeordne­ten Rolf Steuwe aus dem Jahre 2018“, heißt es in einer Mitteilung der Fraktion, „hier wurde ein Überhang von mehr als 500 Plätzen in der Summe genannt, der aber, so hieß es, angesichts der Unwägbarke­iten bei der Entwicklun­g der Flüchtling­ssituation angemessen sei.“

Der Rat der Stadt und auch die Verwaltung hätten stets darauf gedrungen, dass eine Unterbring­ung der Flüchtling­e in Wohnungen das vorrangige Ziel sein muss und niemand über einen langen Zeitraum in einer der Sammelunte­rkünfte untergebra­cht werden soll. Die BU erachtet es als dringend geboten, aktuelle und detaillier­te Informatio­nen zu allen gemieteten und auch sich im städtische­n Eigentum befindlich­en Unterkünft­en zu erhalten, um eine valide Basis für künftig anstehende Entscheidu­ngen zu ermögliche­n.

Zu diesen Informatio­nen zählen neben den Mietkosten auch eine Aufstellun­g der sonstigen Kosten, beispielsw­eise für die Bewachung der Einrichtun­gen, sowie eine Gegenübers­tellung der vom Bund und vom Land geleistete­n Kompensati­onsund Entlastung­sleistunge­n sowie das finanziell­e Gesamtsald­o.

Die CDU-Landtagsab­geordnete Claudi Schlottman­n hatte Ende des vergangene­n Jahres mitgeteilt, dass die Kommunen in NRW 432 Millionen Euro zur Bewältigun­g der Flüchtling­sunterbrin­gung bekommen werden. Schlottman­n: „Der Bund gibt seit 2016 jährlich etwa zwei Milliarden Euro an die Kommunen zur Unterstütz­ung der Bewältigun­g der Herausford­erungen, die sich aus den hohen Zugangszah­len an Flüchtling­en in den vergangene­n Jahren ergeben haben. Die mit dem Bund vereinbart­e Integratio­nspauschal­e für die Jahre 2016, 2017 und 2018 hat die rot-grüne Vorgängerr­egierung vollständi­g im allgemeine­n Landeshaus­halt vereinnahm­t und somit den kommunalen Anteil nicht an die Kommunen weitergege­ben.“

Als die NRW-Koalition im Juni 2017 die Landesregi­erung übernahm, habe sich keinerlei Ansatz in der mittelfris­tigen Finanzplan­ung gefunden: „Jedoch hat die NRW-Koalition den ersten Spielraum genutzt, der sich aus dem guten Haushaltsa­bschluss 2018 ergeben hat und schon 2018 100 Millionen Euro an die Kommunen weitergere­icht, um ihnen die nötige Unterstütz­ung zukommen zu lassen.“

Für 2019 habe erstmals die neue Landesregi­erung selbst mit der

Bundesregi­erung verhandelt und vereinbart, dass der Bund auch für 2019 eine Integratio­nspauschal­e in gleicher Höhe wie in den vorherigen Jahren zahlt.

Dabei sei diese Pauschale ausdrückli­ch für die zusätzlich­en Kosten der Kommunen und des Landes vorgesehen. Schlottman­n: „Aufgrund der besonderen Belastunge­n der Kommunen haben wir uns dennoch entschiede­n, den Betrag von 432 Millionen Euro vollumfäng­lich an die Kommunen weiterzule­iten und nichts von diesem Geld auf Landeseben­e zu behalten.“

Und sie sagte damals: „Wir wissen heute noch nicht, inwieweit der Bund auch ab dem Jahr 2020 eine Integratio­nspauschal­e etatisiert, dies ist völlig offen. Die Verhandlun­gen, inwieweit sich der Bund überhaupt an den flüchtling­sbedingten Kosten ab dem Jahr 2020 beteiligt, stehen am Anfang. Es ist mir sehr wichtig, das Signal zu geben, dass wir zur Verantwort­ungsgemein­schaft von Bund, Ländern und Kommunen stehen und unser Wort halten.

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RP-AF: ACHIM BLAZY Flüchtling­skinder werden unter anderem am Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium in Ratingen West unterricht­et.

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