Lebenslang für Mord an Ex-Freundin
Patrick H., der die Frau in einem Blumenladen erschossen hatte, bekam am Mittwoch die Höchststrafe.
DÜSSELDORF/NEUSS (jasi) Der Meerbuscher Patrick H. ist am Mittwoch vom Düsseldorfer Landgericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden – unter anderem wegen Mordes in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 32-Jährige seiner Ex-Freundin Constanze K. am 26. April in Neuss aufgelauert hatte – mit einem Revolver in der Hand. Die junge Frau konnte zunächst fliehen, H. verfolgte sie jedoch und gab schon auf der Straße Schüsse ab – wenig später auch aus kurzer Distanz in einem Blumenladen, in dem sein Opfer Schutz suchte. Die Frau wurde im Kopf-, Hals-, Brust- und Schulterbereich getroffen und starb im Krankenhaus.
Nach der Tat legte sich der Angeklagte auf Bahngleise, um sich das Leben zu nehmen. Er verlor beide Beine, konnte aber gerettet werden. Die Staatsanwaltschaft bezeichnete den Mord an Constanze K. als „Racheakt“. Die 27-Jährige hatte sich Monate vor der Tat von Patrick H. getrennt und vor dem Amtsgericht Neuss ein Kontaktverbot erwirkt.
Die Staatsanwaltschaft forderte am Mittwoch lebenslänglich, die Verteidigung allerdings einen Freispruch. Der Angeklagte hatte die
Tat in der Hauptverhandlung stets bestritten, mit zum Teil haarsträubenden Erklärungen. Die Haftstrafe beinhaltet zudem eine versuchte, schwere Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, die H. am 1. Januar an seiner Ex-Freundin begangen hatte, als sie einige persönliche Gegenstände aus seiner Wohnung holen wollte.
Zusätzlich stellte das Gericht die Schwere der Schuld des Angeklagten fest. Damit kann die lebenslange Freiheitsstrafe nicht vor Ablauf von 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.