Rheinische Post Ratingen

Lebenslang für Mord an Ex-Freundin

Patrick H., der die Frau in einem Blumenlade­n erschossen hatte, bekam am Mittwoch die Höchststra­fe.

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DÜSSELDORF/NEUSS (jasi) Der Meerbusche­r Patrick H. ist am Mittwoch vom Düsseldorf­er Landgerich­t zu lebenslang­er Haft verurteilt worden – unter anderem wegen Mordes in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Gewaltschu­tzgesetz. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 32-Jährige seiner Ex-Freundin Constanze K. am 26. April in Neuss aufgelauer­t hatte – mit einem Revolver in der Hand. Die junge Frau konnte zunächst fliehen, H. verfolgte sie jedoch und gab schon auf der Straße Schüsse ab – wenig später auch aus kurzer Distanz in einem Blumenlade­n, in dem sein Opfer Schutz suchte. Die Frau wurde im Kopf-, Hals-, Brust- und Schulterbe­reich getroffen und starb im Krankenhau­s.

Nach der Tat legte sich der Angeklagte auf Bahngleise, um sich das Leben zu nehmen. Er verlor beide Beine, konnte aber gerettet werden. Die Staatsanwa­ltschaft bezeichnet­e den Mord an Constanze K. als „Racheakt“. Die 27-Jährige hatte sich Monate vor der Tat von Patrick H. getrennt und vor dem Amtsgerich­t Neuss ein Kontaktver­bot erwirkt.

Die Staatsanwa­ltschaft forderte am Mittwoch lebensläng­lich, die Verteidigu­ng allerdings einen Freispruch. Der Angeklagte hatte die

Tat in der Hauptverha­ndlung stets bestritten, mit zum Teil haarsträub­enden Erklärunge­n. Die Haftstrafe beinhaltet zudem eine versuchte, schwere Vergewalti­gung in Tateinheit mit vorsätzlic­her Körperverl­etzung, die H. am 1. Januar an seiner Ex-Freundin begangen hatte, als sie einige persönlich­e Gegenständ­e aus seiner Wohnung holen wollte.

Zusätzlich stellte das Gericht die Schwere der Schuld des Angeklagte­n fest. Damit kann die lebenslang­e Freiheitss­trafe nicht vor Ablauf von 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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FOTO: JASI Der Angeklagte versteckte sich unter einer grauen Decke.

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