Lohngleichheitsgesetz ist ein Flop
IW-Studie: Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen werde dadurch nicht kleiner.
BERLIN Das 2017 eingeführte Lohngleichheitsgesetz ist bislang ohne erkennbaren Mehrwert für Frauen geblieben, die einen Gehaltsnachteil gegenüber ihren männlichen Kollegen vermuten. Das ist das Ergebnis einer noch unveröffentlichten Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) aus Köln.
„Zusammenfassend erweist sich das Entgelttransparenzgesetz und insbesondere der individuelle Auskunftsanspruch in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten gegenwärtig als ein bürokratischer Akt ohne erkennbaren Mehrwert“, heißt es in der Studie.
Es sei nicht nachweisbar, dass der Auskunftsanspruch über die Gehälter von männlichen Kollegen in vergleichbaren Jobs dazu führe, dass Frauen höhere Gehälter durchsetzen konnten. Ohnehin hätten einer repräsentativen Befragung der Beschäftigten
von größeren Unternehmen zufolge bisher erst vier Prozent den Auskunftsanspruch genutzt.
Zielsetzung des Entgelttransparenzgesetzes war, die Entgelt- oder Lohnlücke zwischen Männern und Frauen in Unternehmen zu verringern. Frauen in Deutschland verdienen derzeit noch immer rund 22 Prozent weniger als Männer. Der Unterschied wird in der Forschung mit einer Reihe von Faktoren erklärt. So führen etwa die Berufswahl, längere Beschäftigungspausen nach Geburten, höhere Teilzeitquoten und defensivere Gehaltsverhandlungen dazu, dass Frauen oft weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen. Aus Sicht der Unternehmen verbleibt nach der Berücksichtigung
dieser Faktoren keine Lohnlücke mehr, daher gebe es auch keine Diskriminierung.
Die SPD sah das anders und setzte das Lohngleichheitsgesetz durch. Es sieht unter anderem vor, dass Mitarbeiter von Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten einen Anspruch haben, zu erfahren, was eine Gruppe von sechs Kollegen in vergleichbaren Jobs im Schnitt verdient. Die Regierung hoffte, dass viele Frauen dieses Recht nutzen würden, um anschließend mehr Geld zu fordern.
Tatsächlich aber machten bisher mehr Männer von dem Auskunftsanspruch Gebrauch, wie eine Evaluation des Bundesfrauenministeriums Mitte 2019 ergeben hat. „Wenn mehr Männer als Frauen den Auskunftsanspruch wahrnehmen, widerspricht dies der Hoffnung, dass insbesondere Frauen einen Nutzen daraus ziehen“, so das IW. Der Auskunftsanspruch erweise „sich im Prinzip als wertlos“.
„Ein bürokratischer Akt ohne erkennbaren Mehrwert“
Institut der deutschen Wirtschaft