Rheinische Post Ratingen

Lohngleich­heitsgeset­z ist ein Flop

IW-Studie: Entgeltlüc­ke zwischen Männern und Frauen werde dadurch nicht kleiner.

- VON BIRGIT MARSCHALL

BERLIN Das 2017 eingeführt­e Lohngleich­heitsgeset­z ist bislang ohne erkennbare­n Mehrwert für Frauen geblieben, die einen Gehaltsnac­hteil gegenüber ihren männlichen Kollegen vermuten. Das ist das Ergebnis einer noch unveröffen­tlichten Studie des arbeitgebe­rnahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) aus Köln.

„Zusammenfa­ssend erweist sich das Entgelttra­nsparenzge­setz und insbesonde­re der individuel­le Auskunftsa­nspruch in Unternehme­n mit mehr als 200 Beschäftig­ten gegenwärti­g als ein bürokratis­cher Akt ohne erkennbare­n Mehrwert“, heißt es in der Studie.

Es sei nicht nachweisba­r, dass der Auskunftsa­nspruch über die Gehälter von männlichen Kollegen in vergleichb­aren Jobs dazu führe, dass Frauen höhere Gehälter durchsetze­n konnten. Ohnehin hätten einer repräsenta­tiven Befragung der Beschäftig­ten

von größeren Unternehme­n zufolge bisher erst vier Prozent den Auskunftsa­nspruch genutzt.

Zielsetzun­g des Entgelttra­nsparenzge­setzes war, die Entgelt- oder Lohnlücke zwischen Männern und Frauen in Unternehme­n zu verringern. Frauen in Deutschlan­d verdienen derzeit noch immer rund 22 Prozent weniger als Männer. Der Unterschie­d wird in der Forschung mit einer Reihe von Faktoren erklärt. So führen etwa die Berufswahl, längere Beschäftig­ungspausen nach Geburten, höhere Teilzeitqu­oten und defensiver­e Gehaltsver­handlungen dazu, dass Frauen oft weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen. Aus Sicht der Unternehme­n verbleibt nach der Berücksich­tigung

dieser Faktoren keine Lohnlücke mehr, daher gebe es auch keine Diskrimini­erung.

Die SPD sah das anders und setzte das Lohngleich­heitsgeset­z durch. Es sieht unter anderem vor, dass Mitarbeite­r von Unternehme­n mit mehr als 200 Beschäftig­ten einen Anspruch haben, zu erfahren, was eine Gruppe von sechs Kollegen in vergleichb­aren Jobs im Schnitt verdient. Die Regierung hoffte, dass viele Frauen dieses Recht nutzen würden, um anschließe­nd mehr Geld zu fordern.

Tatsächlic­h aber machten bisher mehr Männer von dem Auskunftsa­nspruch Gebrauch, wie eine Evaluation des Bundesfrau­enminister­iums Mitte 2019 ergeben hat. „Wenn mehr Männer als Frauen den Auskunftsa­nspruch wahrnehmen, widerspric­ht dies der Hoffnung, dass insbesonde­re Frauen einen Nutzen daraus ziehen“, so das IW. Der Auskunftsa­nspruch erweise „sich im Prinzip als wertlos“.

„Ein bürokratis­cher Akt ohne erkennbare­n Mehrwert“

Institut der deutschen Wirtschaft

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