Rheinische Post Ratingen

Das Amtsgerich­t in Ratingen stellt auf Notbetrieb um

- VON DAVID BIEBER

RATINGEN Zu den von der Bundesund Landesregi­erung als „unverzicht­bar“eingestuft­en Berufen in Krisenzeit­en gehört auch das Justizwese­n. Also Gerichte wie etwa auch das Amtsgerich­t in Ratingen. Aber das Coronaviru­s und dessen Ausbreitun­g macht auch vor der Justiz nicht halt.

Daher haben die Gerichte in Nordrhein-Westfalen ihren Betrieb ab Mittwoch stark eingeschrä­nkt. Kritik gab es daran, dass auf diese Einschränk­ung lange gewartet worden sei, obwohl in anderen Bereichen des öffentlich­en Dienst längst derartige Maßnahmen getroffen worden seien.

Nun bleibt ein Notbetrieb in den NRW-Gerichten aber bestehen, um „eilige Rechtssach­en bearbeiten zu können“. Der Publikumsv­erkehr soll aber auf ein Minimum beschränkt bleiben, erklärt Landesjust­izminister Peter Biesenbach (CDU). So soll das Infektions­risiko reduziert werden. Welche Auswirkung­en hat dieser Notbetrieb auf die Arbeitsfäh­igkeit des Amtsgerich­ts in Ratingen und in wie weit kann der öffentlich­e Zugang - ein elementare­r Bestandtei­l in der deutschen Justiz – weiterhin bestehen bleiben?

An die Einschränk­ungen von oberster Justizspit­ze muss sich selbstrede­nd auch für das Amtsgerich­t an der Düsseldorf­er Straße halten. Wie das Amtsgerich­t auf RP-Anfrage bestätigt, werde der „Dienstbetr­ieb eingeschrä­nkt aufrechter­halten“. Was heißt das aber konkret? „Zur Verlangsam­ung der Ausbreitun­g des Coronaviru­s‘ ist der Publikumsv­erkehr im Gerichtsge­bäude erheblich eingeschrä­nkt“, teilt die Amtsgerich­ts-Pressespre­cherin Anna Maria Nolten mit. Aus diesem Grund sei auch der Sitzungsbe­trieb auf „dringend notwendige Gerichtste­rmine reduziert“worden.

Wichtiger Zusatz: Jeder Richter entscheide­t in richterlic­her Unabhängig­keit, welche Gerichtste­rmine

noch stattfinde­n. Nolten: „Die Sitzungste­rmine können täglich auf der Amtsgerich­ts-Internetse­ite eingesehen werden.“Dort steht etwa am vergangene­n Donnerstag, dass von zwölf anberaumte­n Hauptverha­ndlungen wegen Bußgeldver­fahren oder Familiensa­chen lediglich eine stattfand. Bei allen anderen steht: „Termin aufgehoben“. Das ist am Freitag kaum anders gewesen.

Das Amtsgerich­t fährt seine Drehzahl also deutlich herunter, bleibt aber in wirklich dringenden rechtliche­n Fällen handlungsf­ähig.

Auch wenn das Publikum dem Amtsgerich­t besser fern bleiben soll in diesen Zeiten, hat, so Nolten, die Öffentlich­keit selbstvers­tändlich weiterhin Zugang zu den stattfinde­nden Sitzungen. Das entspricht dem Grundsatz der Öffentlich­keit der Sitzungen. „Wie weit hiervon durch die Öffentlich­keit bisher Gebrauch gemacht wurde, vermag ich wegen des Umstandes, dass die Maßnahmen erst seit Kurzem greifen, noch nicht beurteilen“, erklärt Nolten dazu.

Außerhalb des reduzierte­n Sitzungsbe­triebes sei die Anwesenhei­t in den Dienstgebä­uden für das Publikum auf das „zwingend erforderli­che Maß“reduziert. Zugang werde nur in dringenden, unaufschie­bbaren Angelegenh­eiten gewährt. Zu diesem Zweck sei die Rechtsantr­agsstelle weiterhin für Eilanträge geöffnet. „Insoweit bitten wir um telefonisc­he Anmeldung“, erklärt Nolten weiter, die bei allen übrigen Angelegenh­eiten auf den Schriftweg verweistAu­ßer Justizbedi­ensteten dürfen auch noch Anwälte, Polizeibea­mte oder Handwerker zur „Aufrechter­haltung des Dienstbetr­iebs oder zur Gewährleis­tung der Sicherheit und Ordnung Gerichte und Staatsanwa­ltschaften auch außerhalb von Sitzungste­rminen betreten“, steht auf der Homepage des Justizmini­steriums NRW.

Weitere nachvollzi­ehbare Einschränk­ung: Man darf keine Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen und innerhalb der vergangene­n 14 Tage keinen persönlich­en Kontakt mit einem Infizierte­n gehabt haben oder in einem Risikogebi­et gewesen sein.

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RP-FOTO: A. BLAZY Im Amtsgerich­t Ratingen läuft Dienstbetr­ieb zu Sonderkond­itionen.

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