Picknick trotz Verbots kostet 250 Euro
Das Land legt einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen das Kontaktverbot fest.
DÜSSELDORF (aldo) Zur Umsetzung des seit Montag geltenden Kontaktverbots hat die Landesregierung einen Straf- und Bußgeldkatalog veröffentlicht. Er soll dazu beitragen, Infektionen zu vermeiden und die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Ein Überblick:
Zu den Ordnungswidrigkeiten gehören zum Beispiel Gruppen-Picknicken und -Grillen in der Öffentlichkeit. Dafür werden 250 Euro Bußgeld pro Person verhängt. Bei Zusammenkünften von mehr als zwei, aber weniger als zehn Personen in der Öffentlichkeit muss jede Person 200 Euro bezahlen. Wer trotz Verbots Angehörige im Krankenhaus oder Pflegeheim besucht, wird mit 200 Euro zur Kasse gebeten. Auch für die Teilnahmen an öffentlichen Veranstaltungen
wie Vorträgen (400 Euro) und an Sportveranstaltungen (250 Euro) werden Bußgelder erhoben.
Krankenhäuser, die trotz vorhandener Materialien keine Schutzund Hygienemaßnahmen ergreifen, müssen 2000 Euro zahlen. Der Betrieb von Bars, Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Kinos und Museen schlägt mit 5000 Euro Bußgeld zu Buche, der Betrieb von Messen, Ausstellungen und Tierparks mit 4000 Euro, von Fitness- und Sonnenstudios, Schwimmbädern und Saunen mit 5000 Euro, Spiel- und Bolzplätzen mit 4000 Euro, Volkshochschulen und Musikschulen mit 2500 Euro, Spielhallen, Spielbanken und Wettbüros mit 5000 Euro und der Betrieb von Prostitutionsstätten und Bordellen mit 5000 Euro. Die Regelsätze gelten für Erstverstöße und werden bei Folgeverstößen jeweils verdoppelt. In Wiederholungsfällen können Geldbußen von bis zu 25.000 Euro verhängt werden.
Als Straftaten eingeordnet werden ab sofort vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die Betretungsverbote für Reiserückkehrer aus Risikogebieten nach RKI-Klassifizierung, Verstöße gegen das Verbot von Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zehn Personen sowie Verstöße gegen das Verbot, öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen durchzuführen.
NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sagte dazu: „Wir müssen nicht die Vernünftigen überwachen, sondern die Unvernünftigen bestrafen. Und zwar konsequent und hart.“