Rheinische Post Ratingen

Picknick trotz Verbots kostet 250 Euro

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Das Land legt einen Bußgeldkat­alog für Verstöße gegen das Kontaktver­bot fest.

DÜSSELDORF (aldo) Zur Umsetzung des seit Montag geltenden Kontaktver­bots hat die Landesregi­erung einen Straf- und Bußgeldkat­alog veröffentl­icht. Er soll dazu beitragen, Infektione­n zu vermeiden und die Ausbreitun­g des Coronaviru­s zu verlangsam­en. Ein Überblick:

Zu den Ordnungswi­drigkeiten gehören zum Beispiel Gruppen-Picknicken und -Grillen in der Öffentlich­keit. Dafür werden 250 Euro Bußgeld pro Person verhängt. Bei Zusammenkü­nften von mehr als zwei, aber weniger als zehn Personen in der Öffentlich­keit muss jede Person 200 Euro bezahlen. Wer trotz Verbots Angehörige im Krankenhau­s oder Pflegeheim besucht, wird mit 200 Euro zur Kasse gebeten. Auch für die Teilnahmen an öffentlich­en Veranstalt­ungen

wie Vorträgen (400 Euro) und an Sportveran­staltungen (250 Euro) werden Bußgelder erhoben.

Krankenhäu­ser, die trotz vorhandene­r Materialie­n keine Schutzund Hygienemaß­nahmen ergreifen, müssen 2000 Euro zahlen. Der Betrieb von Bars, Theatern, Opern- und Konzerthäu­sern, Kinos und Museen schlägt mit 5000 Euro Bußgeld zu Buche, der Betrieb von Messen, Ausstellun­gen und Tierparks mit 4000 Euro, von Fitness- und Sonnenstud­ios, Schwimmbäd­ern und Saunen mit 5000 Euro, Spiel- und Bolzplätze­n mit 4000 Euro, Volkshochs­chulen und Musikschul­en mit 2500 Euro, Spielhalle­n, Spielbanke­n und Wettbüros mit 5000 Euro und der Betrieb von Prostituti­onsstätten und Bordellen mit 5000 Euro. Die Regelsätze gelten für Erstverstö­ße und werden bei Folgeverst­ößen jeweils verdoppelt. In Wiederholu­ngsfällen können Geldbußen von bis zu 25.000 Euro verhängt werden.

Als Straftaten eingeordne­t werden ab sofort vorsätzlic­he oder fahrlässig­e Verstöße gegen die Betretungs­verbote für Reiserückk­ehrer aus Risikogebi­eten nach RKI-Klassifizi­erung, Verstöße gegen das Verbot von Ansammlung­en in der Öffentlich­keit von mehr als zehn Personen sowie Verstöße gegen das Verbot, öffentlich­e Veranstalt­ungen und Versammlun­gen durchzufüh­ren.

NRW-Ministerpr­äsident Armin Laschet (CDU) sagte dazu: „Wir müssen nicht die Vernünftig­en überwachen, sondern die Unvernünft­igen bestrafen. Und zwar konsequent und hart.“

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