Rheinische Post Ratingen

Blumenhänd­ler dürfen öffnen, Buchhändle­r nicht

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DÜSSELDORF (her) Ein Gang durch die gewohnten Einkaufsst­raßen kann in diesen Tagen verwirren. Nicht nur, weil man dort beinahe alleine unterwegs ist. Nein, auch weil es willkürlic­h erscheint, welcher Lieblingsh­ändler öffnen, welcher schließen muss. Der Buchhändle­r, der einen mit Lektüre versorgen könnte, hat zu, der Blumenhänd­ler darf seit Montag wieder aufsperren. Die Händler selbst sind nicht weniger irritiert als die Kunden. Floristen haben in der vergangene­n Woche zunächst schließen müssen, ihre Blumen teilweise abverkauft oder verschenkt. Nun, da die Corona-Schutzvero­rdnung, ein schnödes Papier von sechs Seiten, in Kraft ist, dürfen die Blumenläde­n in Nordrhein-Westfalen wieder öffnen – unter Einhaltung von Auflagen (beispielsw­eise Hygiene und Abstand). Nachfrage beim Gesundheit­sministeri­um: Ergibt das Sinn?

Die kurze Antwort von dort: Ja. Buchhandlu­ngen laden nach Einschätzu­ng der Landesregi­erung zum Verweilen ein. Kunden hielten sich dort deutlich länger auf als beim Floristen. Zudem: „Im Buchhandel ist das Risiko sogenannte­r Kontaktinf­ektionen über das Berühren von Büchern oder Blättern in Büchern nicht effektiv zu vermeiden“, heißt es aus dem Ministeriu­m. Auch da sei das Risiko beim Floristen des Vertrauens geringer, da nicht jeder Kunde jede Pflanze anfasse. „Infektions­schutzmaßn­ahmen können einfacher umgesetzt werden“, sagte eine Sprecherin. Bei der Entscheidu­ng, wer öffnen darf und wer nicht, habe die Landesregi­erung auch erwogen, dass Buchhandlu­ngen einfacher auf Versandhan­del umstellen könnten als Floristen.

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