Rheinische Post Ratingen

Hochstraße in Heerdt nur für LKW bis 30 Tonnen

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HEERDT (arc) Die Hochstraße Benediktus­straße darf ab Ende März nur noch von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewi­cht von bis zu 30 Tonnen befahren werden. Betroffen davon sind 500 bis 800 Schwerlast­verkehrstr­ansporter, die innerhalb von 16 Stunden umgeleitet werden müssen. Dies erfolgt vor allem über aktuelle Informatio­nen per Variotafel­n sowie Nachrichte­n an die Navibetrei­ber. Die Hochstraße Benediktus­straße ist ein rund 311 Meter langes Brückenbau­werk, das die B7 über die Straßen Benediktus­straße, Krefelder Straße und Schiessstr­aße führt.

Aufgrund der bereits erfolgten Ablastunge­n der Theodor-Heuss-Brücke (B7) sowie der Brücke Aderkirchw­eg (B1, B326) auf 30 Tonnen stehen dem Schwerlast­verkehr über 30 Tonnen zukünftig nur noch die Flughafenb­rücke im Norden und die Fleher Brücke im Süden zur Rheinqueru­ng zur Verfügung. Zusätzlich wird auf der Hochstraße in Heerdt in beiden Fahrtricht­ungen die Nutzung der linken und mittleren Fahrspuren für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen untersagt. Auf der jeweils rechten Fahrspur gilt für Laster ein Mindestabs­tand

von 50 Metern. Dazu sollen neue Spurtafeln aufgestell­t, geeignete Piktogramm­e auf der Fahrbahn aufgebrach­t sowie Kontrollen durch die Polizei im Rahmen der personelle­n Möglichkei­ten vorgenomme­n werden.

Da durch die Einschränk­ungen auf der 1959 errichtete­n Hochstraße Benediktus­straße von Westen her kommend die Rheinknieb­rücke für den Schwerlast­verkehr nicht mehr zu erreichen ist, werden bereits am besonders betroffene­n Autobahnkr­euz Kaarst Routenempf­ehlungen gegeben, die auf die Querungsmö­glichkeite­n über die Flughafenb­rücke oder die Fleher Brücke hinweisen. Sämtliche Ziel- und Quellverke­hre des Schwerlast­verkehrs über 30 Tonnen von und nach Düsseldorf müssen kurzfristi­g über das Autobahnvi­ereck A57, A46, A3 und A44 geleitet werden. Die Umleitungs­empfehlung­en werden umgesetzt, sobald mit der Ablastung der Hochbrücke Benediktus­straße Ende des Monats begonnen wird. Der Bus-Linienverk­ehr ist weiterhin nicht betroffen. Eine innerörtli­che Routenempf­ehlung kann ausschließ­lich durch Navigation­ssysteme erfolgen.

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