Rheinische Post Ratingen

Das dürfen die Ratinger jetzt noch

Kommunen setzen Landesverf­ügungen um. Ein Experte erklärt, was gilt.

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KREIS METTMANN tobi/köh) Der Heiligenha­user Bürgermeis­ter Michael Beck appelliert wie seine Amtskolleg­in Birgit Alkenings aus Hilden an alle: Bleibt zu Hause! „Nur wenn wirklich alle ihre sozialen Kontakte einschränk­en, können wir die Verbreitun­g des Virus eindämmen“, sagt Alkenings. Doch was ist jetzt eigentlich noch erlaubt? Hildens Ordnungsam­tsleiter Michael Siebert antwortet auf die wichtigste­n Fragen.

Darf ich jetzt noch auf die Straße?

Ja, es besteht keine Ausgangssp­erre, lediglich der Kontakt zu anderen Personen ist durch die Rechtsvero­rdnung des Landes NRW beschränkt worden. Was passiert, wenn ich zufällig jemanden treffe – darf ich mit ihm reden?

Ja, wenn Sie allein unterwegs sind und eine weitere Person treffen. Sind Sie bereits in Begleitung, dann ist ein kurzes „Hallo, wie geht’s?“sicherlich unproblema­tisch. Aber halten Sie dennoch ausreichen­d Abstand (1,5 bis 2 Meter) und beschränke­n Sie das Gespräch auf ein Minimum. Telefonier­en

Sie doch stattdesse­n lieber.

Was passiert, wenn ich mit meinen Kindern eine andere Mutter mit ihrem Kind treffe?

Ein solches Treffen ist unzulässig, weil mehr als zwei Personen, die nicht in einer häuslichen Gemeinscha­ft leben, zusammenko­mmen.

Darf ich im Wald oder im Park spazieren gehen oder Fahrrad fahren?

Ja, selbstvers­tändlich. Frische Luft tut immer gut.

Was passiert, wenn ich einen Rohrbruch habe? Dürfen Handwerker noch ausrücken?

Ja. Handwerker und Dienstleis­ter können ihrer Tätigkeit mit Vorkehrung­en zum Schutz vor Infektione­n weiterhin nachgehen. Ausgenomme­n sind nur solche, bei denen ein Mindestabs­tand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalte­n werden kann.

Wenn mein Auto kaputt geht – wird es noch repariert?

Ja, die Übergabe und spätere Rückgabe des Fahrzeugs in der Werkstatt ist unbedenkli­ch und zeitlich nur von kurzer Dauer, beachten Sie nur den Mindestabs­tand.

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RP-FOTO: ACHIM BLAZY So ist es richtig: Schlange stehen, wie hier vor Bäcker Schüren, ist dann kein Problem, wenn die Kunden Abstand voneinande­r halten.. Sie dürfen nur einzeln das Geschäft betreten.

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