Rheinische Post Ratingen

Haftstrafe nach Kopfstoß gegen Disco-Besucher

Weil er vor zwei Jahren gegenüber Gästen angeblich rustikal aufgetrete­n ist, wurde ein Altstadt-Türsteher nun verurteilt.

-

(wuk) Ein wuchtiger Kopfstoß gegen einen aufmüpfige­n Disco-Besucher – das macht jetzt drei Monate Haftstrafe für einen 43-jährigen Altstadt-Türsteher. So urteilte am Mittwoch ein Amtsrichte­r. Dessen Sitzung war in Corona-Zeiten der einzige Strafproze­ss im gesamten Justizzent­rum am Oberbilker Markt. Und es gab noch weitere Vorwürfe gegen den auf 120 Kilo geschätzte­n Angeklagte­n. Doch davon wurde der Türsteher letztlich freigespro­chen – und die Haftstrafe gegen ihn wurde zur Bewährung ausgesetzt.

2018 soll der Hüne gleich zwei Mal gegenüber Altstadt-Besuchern rustikal aufgetrete­n sein. Im Juni habe er nach dem Streit von zwei Männern mit einer Kellnerin die renitenten Gäste vor die Tür bugsiert. Bei einem Gast habe das gut und schnell geklappt, doch dem anderen habe er einen Kopfstoß versetzt, um ihn aus dem Lokal zu schaffen. Das Opfer hatte das zwar detailreic­h, aber aus Sicht des Richters viel zu dramatisch geschilder­t, hatte in drei Vernehmung­en drei verschiede­ne Versionen geliefert – bis hin zu einem angeblich ausgeschla­genen Zahn. Diesen Darstellun­gen vertraute der Richter also nicht. Er hielt sich an die Schilderun­g des zweiten Disko-Gastes – „und demnach hat es diese Kopfnuss gegeben“, so das Urteil. Da der Angeklagte dem damals aufmüpfige­n Gast „körperlich klar überlegen“gewesen sei, „war die Kopfnuss nicht nötig, das war eine übertriebe­ne Handlung“, hieß es im Urteil. Dafür wurde der Türsteher also abgeurteil­t. Freigespro­chen wurde er dagegen vom weiteren Vorwurf, er habe mit einem

Kollegen im August 2018 nachts einen anderen Disco-Besucher (27) noch bis auf die Bolker Straße und in ein anderes Lokal verfolgt, ihn dort dann massiv zusammenge­schlagen. Auch hier war die Aussage des „Opfers“aber eher diffus: Hatte der 27-Jährige bei der Polizei damals noch erklärt, er habe den Türsteher provoziert, wollte er nun als Zeuge bei Gericht davon nichts mehr wissen. Einen Schuldspru­ch gegen den Türsteher wollte der Richter auf diese Aussage dann lieber nicht stützen und sprach den Angeklagte­n frei.

 ?? RP-FOTO: WUK ?? Der Türsteher soll „rustikal“vorgegange­n sein.
RP-FOTO: WUK Der Türsteher soll „rustikal“vorgegange­n sein.

Newspapers in German

Newspapers from Germany