Haftstrafe nach Kopfstoß gegen Disco-Besucher
Weil er vor zwei Jahren gegenüber Gästen angeblich rustikal aufgetreten ist, wurde ein Altstadt-Türsteher nun verurteilt.
(wuk) Ein wuchtiger Kopfstoß gegen einen aufmüpfigen Disco-Besucher – das macht jetzt drei Monate Haftstrafe für einen 43-jährigen Altstadt-Türsteher. So urteilte am Mittwoch ein Amtsrichter. Dessen Sitzung war in Corona-Zeiten der einzige Strafprozess im gesamten Justizzentrum am Oberbilker Markt. Und es gab noch weitere Vorwürfe gegen den auf 120 Kilo geschätzten Angeklagten. Doch davon wurde der Türsteher letztlich freigesprochen – und die Haftstrafe gegen ihn wurde zur Bewährung ausgesetzt.
2018 soll der Hüne gleich zwei Mal gegenüber Altstadt-Besuchern rustikal aufgetreten sein. Im Juni habe er nach dem Streit von zwei Männern mit einer Kellnerin die renitenten Gäste vor die Tür bugsiert. Bei einem Gast habe das gut und schnell geklappt, doch dem anderen habe er einen Kopfstoß versetzt, um ihn aus dem Lokal zu schaffen. Das Opfer hatte das zwar detailreich, aber aus Sicht des Richters viel zu dramatisch geschildert, hatte in drei Vernehmungen drei verschiedene Versionen geliefert – bis hin zu einem angeblich ausgeschlagenen Zahn. Diesen Darstellungen vertraute der Richter also nicht. Er hielt sich an die Schilderung des zweiten Disko-Gastes – „und demnach hat es diese Kopfnuss gegeben“, so das Urteil. Da der Angeklagte dem damals aufmüpfigen Gast „körperlich klar überlegen“gewesen sei, „war die Kopfnuss nicht nötig, das war eine übertriebene Handlung“, hieß es im Urteil. Dafür wurde der Türsteher also abgeurteilt. Freigesprochen wurde er dagegen vom weiteren Vorwurf, er habe mit einem
Kollegen im August 2018 nachts einen anderen Disco-Besucher (27) noch bis auf die Bolker Straße und in ein anderes Lokal verfolgt, ihn dort dann massiv zusammengeschlagen. Auch hier war die Aussage des „Opfers“aber eher diffus: Hatte der 27-Jährige bei der Polizei damals noch erklärt, er habe den Türsteher provoziert, wollte er nun als Zeuge bei Gericht davon nichts mehr wissen. Einen Schuldspruch gegen den Türsteher wollte der Richter auf diese Aussage dann lieber nicht stützen und sprach den Angeklagten frei.