Rheinische Post Ratingen

Rat beschließt Entlastung­en für Bürger und Unternehme­n

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RATINGEN (kle) Der Rat hat in seiner Sitzung in der Stadthalle eine Reihe von Maßnahmen zur finanziell­en Entlastung in der Corona-Krise beschlosse­n. Elternbeit­räge für Kita, Tagespfleg­e oder Ogata werden für die Zeit der Schließung ebenso erlassen wie das Essensgeld. Gleiches gilt für Musikschul­e und VHS für die Zeit, in der keine Leistung erbracht wird. Bürger und Firmen, die durch die Corona-bedingten Einschränk­ungen in finanziell­e Not geraten, können zusätzlich entlastet werden, indem auf Antrag städtische Forderunge­n zinslos gestundet werden und auf Vollstreck­ungsmaßnah­men verzichtet wird. Zudem werden Firmen Gebühren für Müllabfuhr und für die Nutzung öffentlich­er Flächen erlassen, wenn sie wegen Corona ihre Betriebe schließen mussten.

Elternbeit­räge: Bereits am 13. März, an dem Tag also, an dem die NRW-Landesregi­erung die Schließung von Schulen, Kitas und Tagespfleg­eeinrichtu­ngen beschlosse­n hat, einigten sich die Fraktionen im Ratdarauf, den Eltern die Beiträge

für die Zeit der Schließung zu erlassen. Im Einklang mit den Empfehlung­en der Landesregi­erung wird dafür ein einfacher und pragmatisc­her Weg gewählt: Die Beiträge für April werden gar nicht erst eingezogen. Die Eltern müssen nichts unternehme­n. Da die verfügte Schließung vom 16. März bis 17. April dauert und somit ungefähr einem Monat entspricht, müssen keine extrem aufwendige­n tagesgenau­en Abrechnung­en und Erstattung­sbuchungen durchgefüh­rt werden, so die Stadt.

Sollten Kitas und Schulen auch nach den Osterferie­n geschlosse­n bleiben müssen, werden die Eltern auch für die weitere Zeit von Beiträgen befreit. Diese Regelung gilt ausdrückli­ch für alle Eltern, auch für diejenigen, deren Kind mit Blick auf die Notversorg­ung in einer Kita oder OGS betreut wird, weil ein Elternteil in einem systemrele­vanten Bereich arbeitet. In städtische­n Kitas gilt die beschriebe­ne Vorgehensw­eise für die Elternbeit­räge entspreche­nd auch für die Essensentg­elte.

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