Sportstätten geschlossen – auch im Freien
Bezieht sich die Verordnung der Regierung auch auf Golf- und Tennisplätze? Die Empfehlung lautet eindeutig ja.
RATINGEN Zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie hat die Landesregierung in NRW am Sonntag, 15. März beschlossen, dass „nahezu alle Freizeit-, Sport-, Unterhaltungsund Bildungsangebote im Land eingestellt werden“, am Dienstag darauf waren auch „Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen“nicht mehr gestattet. Das betrifft nicht nur Fuß- und Handballer, sondern alle Sportler, auch Tennisund Golfspieler, obwohl in diesen Sportarten der Kontakt auf Null reduziert werden könnte – schließlich kann man sowohl beim Golf als auch beim Tennis (im Einzel) darauf achten, einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Dennoch schlossen die Golf- und Tennisclubs der Region ihre Stätten, und das ärgert Bernd Puchmüller, langjähriges Mitglied des Düsseldorfer Golf-Clubs (DGC). „Auf der einen Seite raten Virologen dazu, an die frische Luft zu gehen, auf der anderen Seite wird allein die Begehung eines Golfplatzes verwehrt – das ist eine unangemessene Einschränkung der Grundrechte“, findet der Wirtschaftsjurist. Ihm geht es dabei nicht einmal so sehr um das Golfspielen an sich: „Es gibt Mitglieder, die keinen großen Garten haben, und die dürfen jetzt nicht einmal auf dem Golfplatz spazierengehen. Golfer sind keine Sondergruppe, die weiterspielen dürfen, wenn alle anderen das nicht können, aber spaziergehen müsste doch auf dem Gelände möglich sein“, findet Puchmüller, der nicht nur seinen Vorstand beim DGC, sondern auch das Rechtsamt der Stadt Ratingen dazu befragt hat und eine eindeutige Meinung dazu hat: „Durch die Verordnung
besteht kein Betretungsverbot, sondern ein Kontaktverbot. Die Leute joggen ja auch im Park. Wichtig ist der Abstand, und der muss dann eben kontrolliert werden.“
Nun ist Letzteres sicher nicht so einfach, und außerdem gelten andere Empfehlungen. Der Deutsche Golf-Verband (DGV) hat am Mittwoch, 18. März mitgeteilt, dass aufgrund der Verordnung „der Betrieb von Golfanlagen im gesamten Bundesgebiet untersagt“sei und betont weiter: „Ein Verstoß (...) kann im Einzelfall mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Dem DGV ist bekannt, dass Ordnungsämter in einzelnen Regionen die Einhaltung dieses Betriebsverbots prüfen.“Diese Länderregelungen gelten bundeseinheitlich zunächst bis Sonntag, 19. April.
Als Vorsitzender des Stadtsportverbandes (SSV ) Ratingen kann Michael Schneider den Unmut von
Golf- und Tennisspielern verstehen, dass sie ihren Sport nicht ausüben können, selbst wenn sie sich faktisch an den Mindestabstand halten würden. Er weiß aber auch: „Es geht in der Verordnung ja vor allem darum, die Kontaktzahlen zu reduzieren. Und wenn Golf- oder Tennisspieler auf den Anlagen Sport treiben, gehen sie danach ja auch zusammen was trinken oder duschen, und da könnten sich Viren dann verbreiten.“Schneider weiß von einem Tennisklub, der seine Anlage noch nach Inkrafttreten der Verordnung offen ließ – es gab Beschwerden von Bürgern. Seine Empfehlung: „Abwarten, dass die Verordnung gelockert wird und sie ansonsten befolgen.“
Ob DGC-Mitglied Puchmüller mit seiner Auffassung juristisch Recht hat, müsste im Zweifelsfall ein Gericht klären. Für seinen Vorstand ist in jedem Fall klar: „Wir wollen auf der sicheren Seite sein“, sagt
Georg-Peter Kränzlin. Der Vizepräsident des DGC erläutert: „Mehr als 50 Prozent unserer Mitglieder sind über 60, wir haben also einen großen Anteil aus der Risikogruppe. Wir haben die Sorge, dass, wenn wir den Platz öffnen, und sei es nur für Spaziergänge, dass es dann zu Grüppchenbildugen kommt, die wir nicht kontrollieren können. Und keiner von uns im Vorstand will hinterher hören, dass sich da jemand angesteckt habe.“Kränzlin wird noch eindringlicher: „Für uns ist das Gut der Gesundheit, das Gut des Lebens, höher zu bewerten als andere Dinge. Wir haben gerade ein substanzielles Problem, das Tote fordert und vielleicht noch mehr Tote fordern wird – und dann reden wir darüber, Golfplätze zu öffnen? Die Landesregierung hat gesagt, dass Sportstätten zu schließen sind. Punkt.“
Ein positiver Nebeneffekt der Schließung ist laut Kränzlin: „Unsere Platzarbeiter sind mit Genehmigung auf dem Gelände unterwegs und haben so die Gelegenheit, die Plätze so herzurichten, dass sie nach der Coronakrise noch schöner sind.“Und davon hätten die Mitglieder wohl längerfristig mehr, als nun auf Spaziergänge zu pochen.