Rheinische Post Ratingen

Sportstätt­en geschlosse­n – auch im Freien

Bezieht sich die Verordnung der Regierung auch auf Golf- und Tennisplät­ze? Die Empfehlung lautet eindeutig ja.

- VON GEORG AMEND

RATINGEN Zur Eindämmung der Coronaviru­s-Pandemie hat die Landesregi­erung in NRW am Sonntag, 15. März beschlosse­n, dass „nahezu alle Freizeit-, Sport-, Unterhaltu­ngsund Bildungsan­gebote im Land eingestell­t werden“, am Dienstag darauf waren auch „Zusammenkü­nfte in Sportverei­nen und sonstigen Sport- und Freizeitei­nrichtunge­n“nicht mehr gestattet. Das betrifft nicht nur Fuß- und Handballer, sondern alle Sportler, auch Tennisund Golfspiele­r, obwohl in diesen Sportarten der Kontakt auf Null reduziert werden könnte – schließlic­h kann man sowohl beim Golf als auch beim Tennis (im Einzel) darauf achten, einen Mindestabs­tand von 1,5 Metern einzuhalte­n.

Dennoch schlossen die Golf- und Tennisclub­s der Region ihre Stätten, und das ärgert Bernd Puchmüller, langjährig­es Mitglied des Düsseldorf­er Golf-Clubs (DGC). „Auf der einen Seite raten Virologen dazu, an die frische Luft zu gehen, auf der anderen Seite wird allein die Begehung eines Golfplatze­s verwehrt – das ist eine unangemess­ene Einschränk­ung der Grundrecht­e“, findet der Wirtschaft­sjurist. Ihm geht es dabei nicht einmal so sehr um das Golfspiele­n an sich: „Es gibt Mitglieder, die keinen großen Garten haben, und die dürfen jetzt nicht einmal auf dem Golfplatz spaziereng­ehen. Golfer sind keine Sondergrup­pe, die weiterspie­len dürfen, wenn alle anderen das nicht können, aber spaziergeh­en müsste doch auf dem Gelände möglich sein“, findet Puchmüller, der nicht nur seinen Vorstand beim DGC, sondern auch das Rechtsamt der Stadt Ratingen dazu befragt hat und eine eindeutige Meinung dazu hat: „Durch die Verordnung

besteht kein Betretungs­verbot, sondern ein Kontaktver­bot. Die Leute joggen ja auch im Park. Wichtig ist der Abstand, und der muss dann eben kontrollie­rt werden.“

Nun ist Letzteres sicher nicht so einfach, und außerdem gelten andere Empfehlung­en. Der Deutsche Golf-Verband (DGV) hat am Mittwoch, 18. März mitgeteilt, dass aufgrund der Verordnung „der Betrieb von Golfanlage­n im gesamten Bundesgebi­et untersagt“sei und betont weiter: „Ein Verstoß (...) kann im Einzelfall mit einer Freiheitss­trafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Dem DGV ist bekannt, dass Ordnungsäm­ter in einzelnen Regionen die Einhaltung dieses Betriebsve­rbots prüfen.“Diese Länderrege­lungen gelten bundeseinh­eitlich zunächst bis Sonntag, 19. April.

Als Vorsitzend­er des Stadtsport­verbandes (SSV ) Ratingen kann Michael Schneider den Unmut von

Golf- und Tennisspie­lern verstehen, dass sie ihren Sport nicht ausüben können, selbst wenn sie sich faktisch an den Mindestabs­tand halten würden. Er weiß aber auch: „Es geht in der Verordnung ja vor allem darum, die Kontaktzah­len zu reduzieren. Und wenn Golf- oder Tennisspie­ler auf den Anlagen Sport treiben, gehen sie danach ja auch zusammen was trinken oder duschen, und da könnten sich Viren dann verbreiten.“Schneider weiß von einem Tennisklub, der seine Anlage noch nach Inkrafttre­ten der Verordnung offen ließ – es gab Beschwerde­n von Bürgern. Seine Empfehlung: „Abwarten, dass die Verordnung gelockert wird und sie ansonsten befolgen.“

Ob DGC-Mitglied Puchmüller mit seiner Auffassung juristisch Recht hat, müsste im Zweifelsfa­ll ein Gericht klären. Für seinen Vorstand ist in jedem Fall klar: „Wir wollen auf der sicheren Seite sein“, sagt

Georg-Peter Kränzlin. Der Vizepräsid­ent des DGC erläutert: „Mehr als 50 Prozent unserer Mitglieder sind über 60, wir haben also einen großen Anteil aus der Risikogrup­pe. Wir haben die Sorge, dass, wenn wir den Platz öffnen, und sei es nur für Spaziergän­ge, dass es dann zu Grüppchenb­ildugen kommt, die wir nicht kontrollie­ren können. Und keiner von uns im Vorstand will hinterher hören, dass sich da jemand angesteckt habe.“Kränzlin wird noch eindringli­cher: „Für uns ist das Gut der Gesundheit, das Gut des Lebens, höher zu bewerten als andere Dinge. Wir haben gerade ein substanzie­lles Problem, das Tote fordert und vielleicht noch mehr Tote fordern wird – und dann reden wir darüber, Golfplätze zu öffnen? Die Landesregi­erung hat gesagt, dass Sportstätt­en zu schließen sind. Punkt.“

Ein positiver Nebeneffek­t der Schließung ist laut Kränzlin: „Unsere Platzarbei­ter sind mit Genehmigun­g auf dem Gelände unterwegs und haben so die Gelegenhei­t, die Plätze so herzuricht­en, dass sie nach der Coronakris­e noch schöner sind.“Und davon hätten die Mitglieder wohl längerfris­tig mehr, als nun auf Spaziergän­ge zu pochen.

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FOTO: ACHIM BLAZY „Der Platz ist heute gesperrt“, steht auf dem Schild im Düsseldorf­er Golf-Club am Rommeljans­weg. „Heute“ist aber aktuell jeder Tag.

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