Rheinische Post Ratingen

Eine Masken-Empfehlung für Geschäfte und Busse, keine Großverans­taltungen bis Ende August: Bund und Länder einigen sich auf Leitlinien für das weitere Vorgehen in der Corona-Krise.

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wieder öffnen, für die Abschlussu­nd Abiturprüf­ungen anstehen. Ab dem 4. Mai sollen schrittwei­se die Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen, und die obersten Grundschul­klassen folgen. In NRW beginnen die Abitur- und Abschlussp­rüfungen am 12. Mai. Jede Schule braucht einen Hygienepla­n. Weitere Details nennt die Schulminis­terin am heutigen Donnerstag. Die Kitas bleiben geschlosse­n. Die Notbetreuu­ng soll aber um neue Berufsgrup­pen in zentralen Wirtschaft­sbereichen erweitert werden. An den Hochschule­n können neben Prüfungen auch erste Praxisvera­nstaltunge­n wieder stattfinde­n.

Einzelhand­el/Gastronomi­e Autound Möbelhäuse­r, Fahrradhän­dler, Buchhandlu­ngen und Telekommun­ikationsdi­enstleiste­r jeder Größe können am Montag wieder öffnen, wenn sie die Hygiene- und Abstandsre­geln einhalten. Gleiches gilt generell für Ladengesch­äfte mit einer Größe bis 800 Quadratmet­er. Hier können die Länder aber auch strengere Regeln erlassen. Es gilt als realistisc­h, dass etwa Friseure vom 4. Mai an wieder öffnen können. Restaurant­s, Bars und Kneipen sollen vorerst geschlosse­n bleiben.

Pflege-/Behinderte­neinrichtu­ngen Die Schutzmaßn­ahmen sollen sich nach lokalen Gegebenhei­ten richten. Allerdings sollten sie nicht zu einer „vollständi­gen sozialen Isolation der Betroffene­n“führen. Daher soll für jede Einrichtun­g ein spezielles Konzept entwickelt werden.

Sport/Kultur Großverans­taltungen sollen bis zum 31. August grundsätzl­ich untersagt sein. Es wird laut Laschet keine Fußballspi­ele mit

Publikum geben – ob Geisterspi­ele stattfinde­n, ist noch offen. Auch Schützenfe­ste können nach Laschets Worten bis dahin nicht stattfinde­n. Öffnen können von Montag an Bibliothek­en und Archive sowie Zoos und botanische Gärten, wenn sie die Abstands- und Hygienereg­eln einhalten. Zusammenkü­nfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen, religiöse Feierlichk­eiten und Veranstalt­ungen bleiben aber untersagt.

Unternehme­n Wirtschaft­liche Aktivitäte­n mit erhebliche­m Publikumsv­erkehr bleiben verboten. Jedes Unternehme­n muss ein Hygienekon­zept umsetzen. Ziel ist, nicht erforderli­che Kontakte in der Belegschaf­t und mit Kunden zu vermeiden und die Infektions­risiken zu minimieren. Die Unternehme­n sind weiter aufgeforde­rt, Heimarbeit zu ermögliche­n. Die Wirtschaft­sministeri­en

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