Rheinische Post Ratingen

Eingriff in die ökologisch­e Tabuzone

In Wittlaer okkupieren Privatleut­e entlang des Schwarzbac­hs einfach Flächen aus dem Landschaft­sschutzgeb­iet.

- VON MARC INGEL

WITTLAER Man könnte sagen, dass Waldemar Fröhlich ein Querulant sei oder vielleicht ein Pfennigfuc­hser, dass er übertreibt. Aber dem Fraktionsv­orsitzende­n der Grünen in der Bezirksver­tretung 5 geht es zum einen ums Prinzip, zum anderen um den Grundsatz, es sei immer besser zu früh, als zu spät zu handeln.

Darum geht’s: Die schönen Neubauten an der Einbrunger Straße, direkt hinter dem Hauptgebäu­de der Graf-Recke-Stiftung an der Hausnummer 82, grenzen an das Landschaft­sschutzgeb­iet. Genau genommen gibt es sogar Überschnei­dungen mit den Grundstück­en. Jedenfalls: Zwischen einigen der Gärten und dem idyllische­n Schwarzbac­h gibt es einen Grünstreif­en, der ebenfalls geschützt ist, der zudem teilweise als Überschwem­mungsfläch­e ausgewiese­n ist. Und genau in diesem Bereich hat Fröhlich zuletzt verstärkt festgestel­lt, dass die dortigen Anwohner sich der Flächen bemächtige­n, Tulpen pflanzen, Hängematte­n oder Schaukeln zwischen den Bäumen aufhängen, provisoris­che Treppen in die kleinen Abhänge anlegen, um direkten Zugang zu dem Bächlein zu haben. „Und genau das geht einfach nicht“, sagt Fröhlich. „Dieser Naturraum soll als solcher erhalten bleiben, Eingriffe jeglicher Art sind nicht erlaubt. Der Schwarzbac­h und dessen Uferbereic­he stellen wertvolle Biotope dar und sind wichtig für das ökologisch­e Gleichgewi­cht“, erläutert der Grünen-Politiker.

Nun mag das bisher Beobachtet­e auch in seinen Augen noch nicht so gravierend sein, „aber irgendwann wird hier der erste Grill angeschmis­sen, womöglich Bäume gefällt, Sträucher herausgeri­ssen, die irgendwie im Weg sind. Da sollte man besser jetzt Grenzen setzen“, sagt Fröhlich und betont: „Das ist hier eine ökologisch­e Tabuzone.“

Bei der Stadt ist das Problem durchaus bekannt. „Die beschriebe­nen und teilweise bereits festgestel­lten Maßnahmen im Landschaft­sschutzgeb­iet sind unzulässig; das gilt auch für die Entsorgung von Grünschnit­t oder dem Verlegen von Leitungen“, heißt es von der Unteren Landschaft­sbehörde. Auf der Grundlage des Bundesnatu­rschutzges­etzes und den Inhalten des städtische­n Landschaft­splanes könne die Stadt gegen die jeweiligen Grundstück­seigentüme­r tätig werden und Ordnungsve­rfügungen verhängen oder Bußgeldver­fahren einleiten – was zum Teil bereits passiert ist. „Es werden Ordnungsve­rfügungen vorbereite­t. Mit den Grundstück­seigentüme­rn wird zeitnah Kontakt aufgenomme­n“, sagt Stadtsprec­her Manuel Bieker.

Was die Sachlage ein wenig erschwert und womöglich die Anwohner irritiert: Die Grundstück­sparzellen

reichen größtentei­ls bis an den Schwarzbac­h heran, so gesehen könnten die Betroffene­n also darüber verfügen. „Die Untere Naturschut­zbehörde hat in Abstimmung mit dem Bauträger die Erwerber im Vorfeld aber genau darüber informiert, dass die im Landschaft­sschutzgeb­iet gelegenen Teilfläche­n der Parzellen nicht gärtnerisc­h genutzt werden dürfen“, sagt Bieker.

 ?? RP-FOTO: MARC INGEL ?? Waldemar Fröhlich sorgt sich um die Schwarzbac­haue. Anwohner betrachten den Grünstreif­en zwischen Gärten und Fluss offenbar teilweise als ihr Eigentum.
RP-FOTO: MARC INGEL Waldemar Fröhlich sorgt sich um die Schwarzbac­haue. Anwohner betrachten den Grünstreif­en zwischen Gärten und Fluss offenbar teilweise als ihr Eigentum.

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