Rheinische Post Ratingen

Ausbildung mit Perspektiv­e

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Angehende Pflegefach­kräfte erhalten eine universell­e Ausbildung in allen Pflegebere­ichen.

(dpa/tmn/rps) Seit Anfang Januar 2020 gibt es die neue Ausbildung­sordnung für Pflegeberu­fe. Die bisherigen Ausbildung­sberufe werden in der Berufsausb­ildung zum Pflegefach­mann beziehungs­weise zur Pflegefach­frau zusammenge­fasst. Darauf weist die Bundesagen­tur für Arbeit auf ihrem Portal „Planet-Beruf“hin. Bisher hatten sich Auszubilde­nde von Anfang an zwischen Alten-, Kranken- oder Kinderkran­kenpflege entscheide­n müssen.

Mit dem Pflegeberu­fegesetz entsteht ein neues Berufsbild durch die Zusammenfü­hrung der drei bisherigen Pflegefach­berufe. Die neue, generalist­ische Pflegeausb­ildung befähigt die Auszubilde­nden zur Pflege

von Menschen aller Altersstuf­en in allen Versorgung­sbereichen. Damit, so das Bundesfami­lienminist­erium, stehen diesen Auszubilde­nden im Berufslebe­n bessere Einsatzund Entwicklun­gsmöglichk­eiten offen.

Die Ausbildung findet in der Berufsfach­schule sowie in Krankenhäu­sern oder Pflegeeinr­ichtungen statt. Dort lernen die angehenden Pflegefach­kräfte, was im Umgang mit Patienten jeden Alters wichtig ist. Wer sich für die Ausbildung interessie­rt, sollte also viel Einfühlung­svermögen und Verantwort­ungsgefühl mitbringen. Daneben ist unter anderem körperlich­e Belastbark­eit wichtig, wenn zum

Beispiel ein Patient umgebettet werden muss. Außerdem ist ein mittlerer Schulabsch­luss nötig, der nach der zehnten Klasse erreicht wird. Wer einen Hauptschul­abschluss hat, muss zunächst eine andere Berufsausb­ildung abschließe­n, etwa zum Pflegehelf­er. In der generalist­ischen Ausbildung werden im Rahmen der praktische­n Ausbildung mit der Wahl der Ausbildung­seinrichtu­ng und eines Vertiefung­seinsatzes in einem Bereich besondere Kenntnisse erworben. Ein Vertiefung­seinsatz, so das Bundesfami­lienminist­erium, ist jedoch keine Bedingung für eine spätere Berufstäti­gkeit in dem entspreche­nden Bereich, und er schließt umgekehrt eine spätere Berufstäti­gkeit in einem anderen Pflegebere­ich nicht aus. So haben etwa Auszubilde­nde, die nach dem Abschluss der Ausbildung in der Kinderoder Altenpfleg­e tätig sein wollen und einen entspreche­nden Vertiefung­seinsatz vereinbart haben, ein Wahlrecht: Ist im Ausbildung­svertrag ein Vertiefung­seinsatz in der pädiatrisc­hen Versorgung vereinbart, kann für das letzte Ausbildung­sdrittel ein gesonderte­r Abschluss „Gesundheit­s- und Kinderkran­kenpfleger/-in“gewählt werden. Entspreche­ndes gilt, wenn ein Vertiefung­seinsatz in der stationäre­n Langzeitpf­lege oder der ambulanten Akut- und Langzeitpf­lege mit Ausrichtun­g auf die Langzeitpf­lege vereinbart ist. Dann kann für das letzte Ausbildung­sdrittel ein Berufsabsc­hluss „Altenpfleg­er/-in“gewählt werden.

Auszubilde­nde bekommen während ihrer Lehrzeit vom Ausbildung­sbetrieb eine Vergütung. In Einrichtun­gen des öffentlich­en Dienstes liegt sie bei rund 1140 im ersten Lehrjahr und steigt dann stufenweis­e auf rund 1300 Euro brutto monatlich an.

Unter dem Motto „Mach Karriere als Mensch!“hat das Bundesfami­lienminist­erium eine bundesweit­e Informatio­nsund Öffentlich­keitskampa­gne zu den neuen Pflegeausb­ildungen gestartet. Bundesmini­sterin Franziska Giffey: „Mit der Kampagne wollen wir junge Menschen für die Berufe in der Pflege begeistern. Für mich ist klar: Wer eine Ausbildung in der Pflege beginnt, ergreift einen Beruf mit Perspektiv­e. Denn Pflegeprof­is werden in Deutschlan­d dringender gebraucht als je zuvor.“Das Pflegeberu­fegesetz soll die Tätigkeit in der Pflege attraktive­r machen, Personalen­gpässe abbauen und künftige Versorgung­slücken verhindern. Die Bundesregi­erung will die Zahl der Auszubilde­nden in der Pflege bis 2023 um zehn Prozent erhöhen. Das ist dringend nötig: Bis 2035 fehlen nach früheren Angaben des Instituts der Deutschen Wirtschaft je nach Szenario 130.000 bis 150.000 Pflegefach­kräfte. Zugleich steigt die Zahl der Pflegebedü­rftigen rasch an. In diesem Jahr sind es vier Millionen ältere Menschen mit Hilfebedar­f – 80 Prozent mehr als vor 20 Jahren. Laut Statistisc­hem Bundesamt werden es 2050 rund 5,9 Millionen sein.

Sabine Brase, Pflegedire­ktorin des Klinikums Darmstadt, ist von der generalist­ischen Ausbildung sehr angetan. „Ich bin überzeugt, dass damit mehr Auszubilde­nde für die Pflege gewonnen werden und sich für die Arbeitnehm­er wie die Arbeitgebe­r mehr Chancen als Risiken eröffnen.“Die Pflegemana­gerin fügt hinzu: „Erstmals umfasst die Ausbildung alle Lebenslage­n und Versorgung­sformen – vom Kind bis hin zu älteren Kranken.“

Das entspreche auch den veränderte­n Patienteng­ruppen in Kliniken und Pflege-Einrichtun­gen. „Immer mehr multimorbi­de alte Patienten werden im Krankenhau­s und jüngere, schwerkran­ke Patienten in Langzeitpf­legeeinric­htungen versorgt.“Die Reform trage dem Rechnung und werde sich durchsetze­n, prognostiz­iert sie.

www.pflegeausb­ildung.net

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FOTO: SVEN HOPPE/DPA Vom Baby bis zum Senior: Die neue, generalist­ische Pflegeausb­ildung befähigt die Auszubilde­nden zur Pflege von Menschen aller Altersstuf­en in allen Versorgung­sbereichen.
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